Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

Veröffentlichungspflicht ab 1. Juli 2023: „EVI“ (elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes) ersetzt „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“

Stand: 12. Juli 2023

Das Bundesgesetz über die Wiener Zeitung GmbH und die Einrichtung einer elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (WZEVI-Gesetz) legt die gesetzlich normierten Aufgaben der Wiener Zeitung GmbH neu fest. Es sieht unter anderem vor, dass die Wiener Zeitung und damit auch das „Amtsblatt der Wiener Zeitung“ nicht mehr in physischer Form erscheint und für veröffentlichungspflichtige Informationen stattdessen bei der Wiener Zeitung die elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes („EVI“) eingerichtet und von der Wiener Zeitung GmbH betrieben wird.

Veröffentlichungspflicht

Das WZEVI-Gesetz ändert nur das Medium einer Veröffentlichung, nicht aber die Veröffentlichungspflicht selbst. Sämtliche (mehr als 380) bestehenden Veröffentlichungs- bzw. Bekanntmachungspflichten in der Wiener Zeitung (bzw. im Amtsblatt zur Wiener Zeitung) bleiben daher aufrecht, darunter auch die Verpflichtung zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses von großen Aktiengesellschaften nach § 277 Abs. 2 UGB. Diese Veröffentlichungen müssen ab 1. Juli 2023 auf EVI erfolgen.

Verfahren

Veranlasst werden die Veröffentlichungen weiterhin durch die bundesgesetzlich dazu verpflichteten Rechtsträger bzw. zuständigen Stellen, d.h. im Fall der Veröffentlichung des Jahresabschlusses durch den Vorstand der großen Aktiengesellschaft. Der Vorstand kann künftig die Veröffentlichung des Jahresabschlusses in EVI entweder (1) wie bisher selbst bei der Wiener Zeitung in Auftrag geben oder (2) bei der Einreichung der erforderlichen Unterlagen der Rechnungslegung zum Firmenbuch verlangen, dass das Firmenbuchgericht den Jahresabschluss an die Wiener Zeitung zur Veröffentlichung in EVI übermittelt (§ 277 Abs. 2a UGB i.d.F. Gesellschaftsrechtliches Digitalisierungsgesetz 2022).

  • In der ersten Variante erfolgt die Übermittlung von Veröffentlichungen per E-Mail an office@evi.gv.at. Eingehende Veröffentlichungen werden im Zeitraum von Montag bis Freitag (werktags) von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr bearbeitet und i.d.R. innerhalb von vier Werktagen veröffentlicht. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.evi.gv.at. EVI wird ab 1. Juli 2023 zur Verfügung stehen.
  • In der zweiten Variante ist der Jahresabschluss an das Firmenbuch auch in einer für die Weitergabe an die Wiener Zeitung geeigneten elektronischen Fassung einzureichen. Diese Fassung ist vom Gericht nicht näher zu prüfen, sondern nur an die Wiener Zeitung weiterzuleiten. Die zweite Variante gilt allerdings erst für Jahresabschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 30. November 2022 beginnen und daher z.B. noch nicht für Abschlüsse zum 31.12.2022.

Kosten:

Die Veröffentlichungen von bundesgesetzlich vorgesehenen Verlautbarungen gem. § 6 WZEVI-Gesetz sind für die zur Veröffentlichung Verpflichteten unentgeltlich.

Für Unternehmen kann allerdings insoweit eine Entgeltpflicht entstehen, als für die Vornahme der Veröffentlichung in EVI ein zusätzlicher Aufwand entsteht (z.B. wenn die Veröffentlichung nicht den formalen Vorgaben entspricht und die Wiener Zeitung GmbH die Formatierung vornehmen muss).

Weitere Details finden Sie unter dem Link „Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes | FAQs“ sowie im PDF "Auszug aus den Bedingungen für Veröffentlichungen auf der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“

Stand: 12. Juli 2023 | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 34 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.