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Steuer-News | Unternehmer-News

Umsatzsteuer: Steuerrechtliche Konsequenzen durch eine gesetzliche Anpassung für ausländische Vermieter für das Jahr 2022

Stand: 3. November 2022

Mit dem Abgabenänderungsgesetzes 2022 wurde § 19 Abs. 1 zweiter Satz UStG 1994 angepasst (BGBl. I Nr. 108/2022, Kundmachung 19.07.2022). Dadurch kommt es im Wesentlichen bei der Vermietung von Grundstücken durch Unternehmer, die im Inland weder ihr Unternehmen betreiben noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte haben, an andere Unternehmer, ab 20.7.2022 nicht zum Übergang der Steuerschuld. Daraus ergeben sich für das Jahr 2022 die nachstehenden Rechtsfolgen.

BMF-Auskunft: Rechtliche Folgen für das Jahr 2022 iZm der unterjährigen Änderung des § 19 Abs. 1 UStG idF AbGÄG 2022

  • Vermietet ein Unternehmer mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat (oder in einem Drittland) ein im Inland gelegenes Geschäftslokal an einen anderen Unternehmer, so kommt es durch die gesetzliche Neuerung durch das AbgÄG 2022 bis zum Abrechnungszeitraum Juni 2022 (vgl. UStR 2000 Rz 2619) zum Übergang der Steuerschuld (in diesem Zeitraum zu Unrecht in Rechnung gestellte Umsatzsteuer wird gemäß § 11 Abs. 12 UStG geschuldet); ab Abrechnungszeitraum Juli schuldet der steuerpflichtig vermietende Unternehmer die Umsatzsteuer.

    Gemäß § 20 Abs. 1 UStG 1994 ist daher für das gesamte Jahr 2022 das Veranlagungsverfahren anzuwenden.

  • Wurden vom vermietenden Unternehmer bis zum Abrechnungszeitraum Juni für mindestens 3 Monate (§ 2 der Verordnung, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279/1995 idgF) Vorsteuern bereits geltend gemacht, so sind die bereits erstatteten Vorsteuerbeträge gem. § 4 Abs. 1 der zitierten Verordnung bei der Veranlagung nicht zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, können sämtliche Vorsteuern gemäß § 20 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 im Veranlagungsverfahren geltend gemacht werden.

Stand: 3. November 2022 | LBG

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