Steuerreform 2020/23: Lohn- und Gehaltsverrechnung
Stand: 1. Mai 2019Die österreichische Bundesregierung plant ab 2021 die aus Praxissicht (dringend notwendige) Einführung eines durchgängig einheitlichen Verfahrensrechts für alle Abgaben und Beiträge. Dabei wird auch der Instanzenzug für Rechtsmittel vereinheitlicht. Weiters soll ab 2022 eine einheitliche Dienstgeberabgabe (Dienstgeberbeitrag zum FLAF, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung) eingeführt werden. Schon aufgrund zu beachtender vielgestaltiger arbeitsrechtlicher Entgeltnormen bleibt die Personalverrechnung eine fachlich anspruchsvolle, herausfordernde Aufgabe. Beitrag lesen