Verein – Ausgliederung wirtschaftlicher Aktivitäten in eine Tochter-GmbH
Stand: 17. Juli 2019Abgabenrechtlich begünstigte Vereine müssen eine Reihe von inhaltlichen und formalen Voraussetzungen erfüllen. Wesentlich ist dabei unter anderem auch, dass der Verein keine Tätigkeiten ausübt, die eine begünstigungsschädliche Wirkung entfalten. Werden im Einzelfall derartige begünstigungsschädliche Vereinstätigkeiten ausgeübt, so besteht die Gefahr, dass der gesamte Verein sämtliche abgabenrechtlichen Begünstigungen verliert und empfindliche Abgabennachzahlungen entstehen. Daher ist rascher Handlungsbedarf der Verantwortlichen geboten. Eine Möglichkeit besteht darin, den begünstigungsschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb in eine Tochter-GmbH auszulagern. Beitrag lesen