Steuer-News | Unternehmer-News

Nicht vergessen: Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten bis 30.09.2019 beantragen!

Stand: 8. August 2019
Inländische Unternehmer, die im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können sich die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen. Innerhalb der EU ist der Antrag bis 30.9. des Folgejahres zu stellen (für Drittstaaten gilt der 30.6. des Folgejahres). Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2018 muss somit spätestens bis 30.9.2019 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden. Diese Frist ist eine sogenannte Fallfrist, d.h. alle Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden danach abgelehnt. Beitrag lesen

Sozialversicherung: Vielfältige Dienstgeber-Meldefristen im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen beachten

Stand: 8. August 2019
Die Sozialversicherungsträger weisen aktuell auf die wesentliche Bedeutung der Einhaltung der vielfältigen Meldefristen durch Arbeitgeber hin. Alle Meldungen sind mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) in den vom Hauptverband festgelegten einheitlichen Datensätzen an den Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Für jene Unternehmen, die uns mit der Durchführung der Lohn- und Gehaltsverrechnung beauftragt haben, übernehmen wir die ELDA-Meldungen im Zusammenhang mit den Beschäftigungsverhältnissen. Damit wir dies zeitgerecht tun können, sind folgende Meldefristen der Sozialversicherungsträger zu beachten. Beitrag lesen

Selbstanzeige bei Meldeverstößen nach dem WiEReG – strenge Formalvorschriften sind zu beachten!

Stand: 8. August 2019
Alle meldepflichtigen Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) im Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden. Bei Verstößen gegen diese Meldepflicht kann es grundsätzlich zu Strafen kommen, die jedoch bei rechtzeitiger Selbstanzeige verhindert werden können. Beitrag lesen

Holding-Dividenden: KESt-Entlastung/Abzugspflicht an der Quelle – GF der österreichischen Tochter-GmbH hat steuerliche Befreiungsvoraussetzungen zu prüfen

Stand: 8. August 2019
Praxisfall: Sind an einer österreichischen GmbH unmittelbar zu 49% eine vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding A GmbH") und zu 51% eine andere vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding B GmbH") beteiligt, wobei die Holding A GmbH wiederum mittelbar über eine operative deutsche Personengesellschaft 100% der Anteile an der Holding B GmbH hält, so ist auf Basis des § 94 Z 2 EStG 1988 iVm der hierzu ergangenen Verordnung (VO zu § 94a Abs. 2 EStG 1988, BGBl. Nr. 56/1995, "MTR-VO") zu prüfen, ob die österreichische GmbH bei einer Gewinnausschüttung an ihre beiden Anteilsinhaberinnen von der Einbehaltung der KESt auch tatsächlich absehen kann. Die Verantwortung hierfür trägt die Geschäftsführung der österreichischen GmbH. Beitrag lesen

Aufenthalt in Privatklinik kann steuerlich berücksichtigt werden

Stand: 8. August 2019
Liegen gewichtige medizinische Gründe vor, die eine sofortige Behandlung in einer Privatklinik geboten erscheinen, so können hierfür durch den Steuerpflichtigen erbrachte Aufwendungen abzüglich einer Haushaltsersparnis steuerlich als außergewöhnliche Belastung unter Beachtung der dafür geltenden Regelungen berücksichtigt werden. Beitrag lesen

Muss man in Österreich auch ohne Wohnsitz Steuern zahlen?

Stand: 8. August 2019
Hat man in Österreich einen Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt, so ist man unbeschränkt steuerpflichtig. Ist eine natürliche Person unbeschränkt steuerpflichtig in Österreich, so muss diese Person grundsätzlich alle ihre in- und ausländischen Einkünfte (Welteinkommen) der österreichischen Einkommensteuer unterwerfen. Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die zwar in Österreich bestimme Einkünfte erzielen, aber in Österreich weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Beitrag lesen

Innergemeinschaftliche Lieferungen | Dreiecksgeschäfte: UST-„Quick Fixes“ treten ab 1.1.2020 in Kraft – frühzeitig handeln!

Stand: 17. Juli 2019
Die Europäische Kommission plant weitreichende Reformen im Bereich der Umsatzsteuer, um Steuerausfälle und -betrug, administrativen Aufwand sowie Komplexität in der Besteuerung zu verringern. Als Vorbereitung darauf wurden sogenannte „Quick Fixes“ als erste Stufe der Reform beschlossen, wobei diese Änderungen mit 1.1.2020 in Kraft treten. Nachstehend gehen wir auf zwei der Maßnahmen näher ein, da sie entsprechende Vorsorgemaßnahmen in der Buchhaltung und im Rechnungswesen erforderlich machen. Beitrag lesen

Neue Meldeverpflichtung bei Steuerrückerstattung durch Ausländer

Stand: 17. Juli 2019
Mit 1.1.2019 kam es zu einer Änderung des Verfahrens zur Rückerstattung österreichischer Lohn-, Kapitalertrag- und sonstiger Abzugsteuern. Ausländische Vergütungsempfänger haben nunmehr vor Stellung eines Rückerstattungsantrags eine elektronische Voranmeldung durchzuführen. Wir haben die dabei zu befolgenden Schritte für Sie zusammengefasst. Beitrag lesen

Wie sind Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern steuer- und sozialversicherungsrechtlich einzuordnen?

Stand: 17. Juli 2019
Gesellschafter-Geschäftsführer fallen in der Regel mit ihren Einkünften steuerlich entweder unter die Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit, sozialversicherungsrechtlich entweder unter die ASVG- oder GSVG-Versicherung. Ganz wesentlich ist dies vom Beteiligungsausmaß abhängig, wobei steuerlich und sozialversicherungsrechtlich unterschiedliche Grenzen gelten. Beitrag lesen

Verbotene Einlagenrückgewähr: Wohnrechtseinräumung durch Tochtergesellschaft einer Privatstiftung an einen Begünstigten

Stand: 17. Juli 2019
Die Tochtergesellschaft einer Privatstiftung hat einem Begünstigten ein lebenslanges Wohnrecht an einer Betriebsimmobilie in Anerkennung seiner Verdienste für die Gesellschaft (Unternehmensaufbau, frühere Geschäftsführertätigkeit) eingeräumt. Mit weitreichenden Konsequenzen: Dieser Sachverhalt wurde steuerlich als eine verdeckte Gewinnausschüttung und gesellschaftsrechtlich als verdeckte Einlagenrückgewähr beurteilt, mit der für eine verbotene Einlagenrückgewähr verbundenen Konsequenz der Unwirksamkeit. Beitrag lesen