Abgabenhinterziehung: Jeder, der mitmacht oder mithilft, kann bestraft werden!
Stand: 27. Mai 2019Ein aktuelles finanzstrafrechtliches BFG-Erkenntnis zeigt deutlich: Wer einen Täter dabei unterstützt, dazu bestimmt oder daran mitwirkt, eine Abgabenhinterziehung zu begehen, wird selbst zum Täter und kann auch entsprechend seiner eigenen Schuld bestraft werden. Dies betrifft nicht nur Unternehmer, Geschäftsführer, Gesellschafter, Familienmitglieder oder Berater, sondern z.B. auch MitarbeiterInnen, die sich „einspannen“ lassen – wie das Bundesfinanzgericht (BFG) im folgenden Fall festgestellt hat: Beitrag lesen