Betriebsübertragungen – Jahressteuergesetz 2018 bringt Rechtssicherheit bei Trennung von Grund & Boden und Gebäude
Stand: 15. November 2018Wird der Betrieb eines Einzelunternehmens gemeinsam mit dem bisher betrieblich genutzten Gebäude auf eine GmbH übertragen, so kann dies unter Anwendung der begünstigenden Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes erfolgen. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde nunmehr eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die aus umgründungssteuerlicher Sicht eine Trennung von Grund und Boden und dem betrieblich genutzten Gebäude im Rückwirkungszeitraum ermöglicht. Damit kann der Grund und Boden im Privatvermögen des einbringenden Unternehmers zurückbehalten und lediglich das für die betrieblichen Zwecke notwendige Gebäude auf die GmbH übertragen werden, wodurch sich für den Steuerpflichtigen zahlreiche steuerliche Vorteile ergeben können: Beitrag lesen