Vorsteuererstattung aus Drittländern bis 30.6.2018 beantragen
Stand: 22. Mai 2018Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. Die Frist für die Rückerstattung der im Jahr 2017 in Drittländern (keine Mitgliedstaaten der EU) angefallenen Vorsteuern läuft am 30.6.2018 aus. Beitrag lesen