Ist für unentgeltliches Aufladen eines Elektroautos für Arbeitnehmer ein Sachbezug anzusetzen?
Stand: 8. März 2018Kann ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Elektroauto (CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer) auch für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nützen, so ist seit 2016 laut Verordnung ein Sachbezugswert von Null anzusetzen. Und wie ist das Gratis-Laden des privaten E-Autos zu beurteilen? Beitrag lesen