Lohndumping – Fallen vermeiden: Von falscher Kollektivvertragseinstufung bis Abzüge für Dienstnehmer-Kostenbeiträge
Stand: 2. Januar 2018Mit 1.1.2017 ist ein eigenes Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten, wodurch alle wesentlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping in ein formal neues Gesetz transferiert wurden. Unter Lohn- und Sozialdumping ist jedoch nicht nur die klassische und gewollte Unterentlohnung zu verstehen, vielmehr können in der täglichen Lohnabrechnungspraxis auch diverse „Fallen“ lauern, die zu Gesetzesverletzungen und erheblichen Strafen für Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstände führen. Eine sorgsame, fachkundige Durchsicht kann davor schützen. Beitrag lesen