Einheitswert: Zuordnung von Liegenschaften zum „Land- und forstwirtschaftlichen Vermögen“ oder zum „Grundvermögen“ hängt vom Gesamtbild im Einzelfall ab. „Siedlungsgebiet“ reicht für eine geänderte Zuordnung nicht aus.
Stand: 13. November 2017Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG) zeigt erneut, dass die Zuordnung von Liegenschaften im Einheitswertbescheid zum „Land- und forstwirtschaftlichen Vermögen“ oder zum „Grundvermögen“ von den Verhältnissen im Einzelfall abhängt. Im strittigen Fall sprachen laut BFG vier Umstände gegen die Zuordnung zum „Grundvermögen“ für die Einheitswertermittlung. Beitrag lesen