Schenken macht Freude - wenn alle rechtlichen Voraussetzungen und eine zeitgerechte steuerliche Schenkungsmeldung beachtet wurden
Stand: 8. Januar 2019Eine Schenkung liegt vor, wenn ein Geschenkgeber einem Beschenkten eine Sache (Geld, Wertpapiere, Schmuck, KFZ, Grundstück, Geschäftsanteil, Betrieb, etc.) unentgeltlich überlässt. Es bedarf sowohl des Bereicherungswillens des Geschenkgebers als auch der Zustimmung durch den Beschenkten. Nach dem Schenkungsmeldegesetz besteht bei Schenkungen unter Lebenden für bestimmte Vermögenswerte binnen 3 Monaten ab Erwerb - bei sonstiger Strafe - eine Anzeigepflicht beim Finanzamt. Schenkungsmeldebefreiungen bestehen für Schenkungen zwischen Angehörigen bis zu einem gemeinen Wert von EUR 50.000 innerhalb eines Jahres sowie zwischen anderen Personen bis zu einem gemeinen Wert von EUR 15.000 innerhalb von 5 Jahren. Weiters ist zu beachten, dass Kreditinstitute bei Überweisungen und Auszahlungen bzw. Wertpapierübertragungen ab EUR 50.000 (Kapitalabflüsse) zur automatischen Meldung an das BMF verpflichtet sind. Beitrag lesen