Update: Handel, Dienstleistung, Freizeit- und Sportbetriebe, Gastgewerbe, Bau: 16.3. bis 13.4.2020 – Beschränkungen im Geschäftsbetrieb. Wer muss schließen, wer muss einschränken, wer arbeitet weiter?
Stand: 24. März 2020Gemäß aktualisierter Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 21.3.2020 ist „das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben" vom 16.3. 2020 bis zum 13.4.2020 (Ostermontag) untersagt. Beitrag lesen