Seit 15. April 2020 sind Anträge auf finanzielle Zuwendung aus dem „Corona-Familienhärteausgleich“ möglich
Stand: 16. April 2020Ziel der nicht rückzahlbaren Zuwendung ist es, Familien mit Kindern rasch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. Einkommensausfällen aufgrund der Covid-19-Pandemiefolgen zu gewähren. Die Höhe der Zuwendung hängt von der Zusammensetzung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie und vom Unterschreiten von definierten Netto-Einkommensgrenzen ab. Ansuchen um Zuwendung sind beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular unter Anschluss einer Kopie der Bankkarte als Nachweis der Bankverbindung einzubringen. Die maximale Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie beträgt € 1.200. Die Zuwendung wird für die Dauer der Einkommensminderung infolge der Corona-Krise, höchstens jedoch für drei Monate gewährt, sofern der Gesamtbetrag 50 Euro übersteigt. Das vorherige Einkommen darf nicht überschritten werden. Beitrag lesen