Korrekte Lohnabrechnung für Corona-Kurzarbeit auch für Mai 2020 wegen nach wie vor zahlreicher ungeklärter Fragen nicht möglich. Vorläufige Abrechnung und spätere „Aufrollung“ erforderlich.
Stand: 26. Mai 2020Die Regelungen rund um die Corona-Kurzarbeit wurden bekanntlich innerhalb von wenigen Wochen mehrfach geändert. Die Modalitäten sind äußerst komplex. Im Zusammenhang mit der monatlichen Lohnabrechnung sind nach wie vor zahlreiche Fragen ungeklärt. Eine wirklich korrekte Lohn-/Gehaltsabrechnung ist auch für Mai 2020 nicht möglich. Die Wirtschaftskammer Österreich hat daher am 25.5.2020 kurz vor Monatsende alle Steuerberater/innen österreichweit darum gebeten, alle Kunden von dieser Situation zu informieren, die Lohn- und Gehaltsverrechnung für in Kurzarbeit Beschäftigte nun auch für Mai 2020 nur „vorläufig“ abzurechnen und nach Klärung aller offenen Fragen die Lohn- und Gehaltsverrechnung durch „Aufrollung“ nochmals durchzuführen. Der AK-Homepage ist zu entnehmen, dass diese Empfehlung im Einklang mit der Arbeiterkammer erfolgt. Dadurch ist mit der Lohn- und Gehaltsverrechnung nun wiederholt ein Mehraufwand verbunden. Im Detail informiert die Wirtschaftskammer Österreich die Unternehmen wie folgt. Beitrag lesen