Dienstgeberantrag auf Lohnkostenersatz bei COVID-19 Risikogruppen-Dienstfreistellung binnen sechs Wochen einbringen.
Stand: 26. Juni 2020Wurden Personen auf Grund eines ab dem 6.5.2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Wir weisen darauf hin, dass Erstattungsanträge spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Freistellung unter Vorlage der entsprechenden Nachweise einzubringen sind. Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. bei Landarbeiter/innen über die Länder. Was Sie als Arbeitgeber/in zu den Erstattungsdetails wissen sollten, finden Sie in unserem nachstehenden Beitrag. Beitrag lesen