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Fonds für Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstler/innen
17.6.2020
Mit dem heute im Nationalrat beschlossenen 22. COVID-19-Gesetz wird der lang erwartete „Fonds für eine Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler“ errichtet. Anspruchsberechtigt sind Personen, die Kunst und Kultur schaffen, ausüben, vermitteln oder lehren und die in der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) pflicht- oder freiwillig versichert sind und sich in einer coronabedingten Notlage befinden. Vorgesehen ist ein Zuschuss von € 1.000 pro Person für maximal sechs Monate (in Summe max. € 6.000). Die Antragstellung soll ab Anfang Juli 2020 möglich sein, abgewickelt von der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Anträge können bis 31.12.2020 gestellt werden. Wir haben die Eckpunkte für Sie zusammengefasst.
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Gründen Sie Ihr Unternehmen, gerade jetzt. Einen Bedarf an Unternehmer/innen, die Lösungen schaffen, gibt es in jeder Wirtschaftsphase.
Autor: Heinz Harb | 15.6.2020
Unsere Welt ist voller Ideen, Wünsche, Sorgen und Erwartungen. Menschen decken ihre Grundbedürfnisse nach Ernährung, Wohnen, Kleidung und Gesundheit – in jeder Lebensphase und wo immer sie gerade sind. Es besteht ein vielfältiger Bedarf an Leistungen rund um Erziehung, Bildung, Lebensstil, Pflege, Mobilität und Sicherheit. Menschen suchen nach sozialem Austausch oder auch Rückzug, Unterhaltung und Erlebnissen in einem bewährten oder auch sich ständig ändernden Umfeld. Es braucht tüchtige Unternehmer/innen, die für all das Lösungen schaffen - in jeder Wirtschaftsphase. Zögern Sie daher nicht, Ihr Unternehmen zu gründen - gut überlegt und mit klaren Zielen.
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Einstellung des Geschäftsbetriebs von bundesschatz.at per 30.06.2020, Konsequenzen für den steuerlichen Gewinnfreibetrag beachten
Stand: 4. Juni 2020
Die Anlageform bundesschatz.at wird mit Ende Juni 2020 eingestellt. Auszahlungen erfolgen automatisch am Laufzeitende (auch über Juni 2020 hinaus). Ein Handlungsbedarf kann allerdings bei Steuerpflichtigen bestehen, die für den Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG in Bundschätze mit einer Laufzeit unter 4 Jahren investiert haben. Um eine mögliche Nachversteuerung zu vermeiden, empfiehlt die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (Registerstelle) Steuerpflichtigen, die in einen Bundesschatz mit einer Laufzeit unter vier Jahren veranlagt haben, sich umgehend mit dem Service-Center von bundesschatz.at in Verbindung zu setzen.
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Wie wird die Richtigkeit von Angaben zu Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durch die Finanz später nachgeprüft?
Stand: 4. Juni 2020
Durch das neue COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz (CFPG) wurde geregelt, dass das Finanzamt in der Funktion als Gutachter (nicht als Abgabenbehörde) ebenfalls Prüfungen von Zuschüssen, Garantien und Kurzarbeitsbeihilfen durchführen kann. Dabei wird die Richtigkeit der erteilten Auskünfte, der vorgelegten Unterlagen oder Bestätigungen bzw. die Plausibilität der zur Ermittlung der Höhe der Auszahlung angegebenen Daten überprüft. Dies kann anlässlich einer (auch erst deutlich später stattfindenden) Außenprüfung, einer Nachschau, einer begleitenden Kontrolle, im Zuge einer Lohnsteuerprüfung oder auf Weisung des Finanzministers erfolgen.
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LBG-Ärzte-Beratung: Wie können Sie die Liquidität Ihrer Ordination erhöhen?
Stand: 4. Juni 2020
Liquidität bedeutet, dass der Unternehmer fähig ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, und ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für den Betrieb einer Ordination. Ausgelöst durch die Corona-Krise können auch Arztpraxen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Im Folgenden finden Sie einige Tipps zu Steuern und Abgaben, Reduktion von Miet- und Personalkosten, Überbrückungsgarantien für Bankverbindlichkeiten sowie Zuschüsse, um die Liquiditätssituation Ihrer Praxis zu verbessern.
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Pensionspferdehaltung: Durchschnittssatz für den Vorsteuerbetrag ab 1.4.2020 erhöht
Stand: 4. Juni 2020
Die Umsätze aus Pensionspferdehaltung sind nicht durch das allgemeine Pauschale für Land- und Forstwirte abpauschaliert. Solche Umsätze unterliegen grundsätzlich dem Normalsteuersatz von 20 %. In einer eigenen Verordnung ist allerdings eine Pauschalierungsmöglichkeit für die Vorsteuer bei Pensionspferdehaltung unter bestimmten Voraussetzungen geregelt. Der diesbezügliche Durchschnittssatz für den Vorsteuerbetrag betrug pro eingestelltem Pferd und Monat bis 31.3.2020 € 24 und wurde per Verordnung (ausgegeben am 31.5.2020) rückwirkend ab 1.4.2020 auf € 27 erhöht. Neben diesem Vorsteuerpauschale sind auch Vorsteuerbeträge aus der Lieferung von ertragsteuerlich als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu qualifizierendem unbeweglichen Anlagevermögen (z. B. Stallgebäude), insoweit dieses der Pensionshaltung von Pferden dient, gesondert abziehbar. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat dies aktuell spezifiziert.
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Wann ist ein Vorsteuerabzug bei der Vermietung von Wohnraum an einen Gesellschafter ausgeschlossen?
Stand: 4. Juni 2020
Bei der Vermietung von Wohnungen oder Wohnhäusern an Gesellschafter stellt sich aus Sicht einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) häufig die Frage nach dem Vorsteuerabzug für die damit einhergehenden Aufwendungen. Die Finanzverwaltung hat in ihrem letzten Wartungserlass zu den Umsatzsteuerrichtlinien näher ausgeführt, unter welchen Voraussetzungen die Vermietung von Wohnraum an einen Gesellschafter umsatzsteuerlich anerkannt wird.
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Unterscheidung zwischen Ferialarbeitnehmer, Pflichtpraktikant und Volontär ist von besonderer Bedeutung
Stand: 4. Juni 2020
In den Sommermonaten werden in Betrieben oft „Praktikanten“ beschäftigt. Dabei ist es wesentlich, zwischen Ferialarbeitnehmern, Pflichtpraktikanten und Volontären zu unterscheiden. Diese Unterscheidung hat unter anderem gravierende Auswirkungen auf folgende Fragen: Welche Bestimmungen des Kollektivvertrages sind anzuwenden? Welcher Mindestlohn gilt? Welche Kündigungsfristen gelten? Ist der „Praktikant“ bei der Sozialversicherung anzumelden? Welche Bestimmungen des Arbeitsrechts und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes sind zu beachten?
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Härtefall-Fonds: Ausweitung der Förderdauer von drei auf sechs Monate, Betrachtungszeitraum bis 15.12.2020, Comeback-Bonus von € 500 / Monat.
Stand: 28. Mai 2020
Die Förderungen aus dem „Härtefall-Fonds“ wurden ausgeweitet. Am 27. Mai 2020 wurde die Neufassung der Förderrichtlinie für EPU, Neue Selbständige, Kleinstunternehmer, Freie Berufe, Freie Dienstnehmer, etc. - abgewickelt über die WKO - veröffentlicht. Lt. Auskunft der AMA ist analog dazu auch eine Ausweitung der Richtlinie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Direktvermarkter, Privatzimmervermieter, etc. - abgewickelt über e-AMA – aktuell in Ausarbeitung.
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Härtefall-Fonds: Auch Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften aus selbständiger Tätigkeit können antragsberechtigt sein
Stand: 28. Mai 2020
Gesellschafter-Geschäftsführer, die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 erzielen, und in Bezug auf derartige Einkünfte eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds beanspruchen, haben ausdrücklich zu bestätigen, dass eine wirtschaftlich signifikante Bedrohung der Gesellschaft durch COVID-19 vorliegt und die Verminderung ihrer Einnahmen dadurch veranlasst ist. Sie müssen ausdrücklich zur Kenntnis nehmen, dass unrichtige Angaben zur Rückforderung der Förderung führen und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
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