Corona-Virus: BMF-Sonderregelungen für Steuervorauszahlungen und Abgabeneinhebung
Stand: 15. März 2020Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“ Sonderregelungen betreffend die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 sowie für die Stundung und Entrichtung in Raten, Stundungszinsen und die Verhängung von Säumniszuschlägen geschaffen. Das BMF hat die Finanzämter angewiesen, sämtliche Anträge sofort zu bearbeiten. Beitrag lesen