Fristversäumnis Ausfallsbonus Februar 2021 bzw. Mai 2021 – Nachträgliche Meldung bis spätestens 18. Februar 2022 möglich
Stand: 9. Februar 2022Die Antragsfristen für die Ausfallboni Februar 2021 bzw. Mai 2021 endeten an einem Samstag (15.5.2021 für Februar 2021) bzw. Sonntag (15.8. für Mai 2021). Da es bei Unternehmen in diesem Zusammenhang in einigen Fällen in der Praxis zu Melde-Versäumnissen kam, da eine BAO-analoge Regelung für die COFAG-Zuschüsse nicht gilt, war die Beantragung am nächstfolgenden Werktag nicht mehr möglich.
Das Bundesministerium für Finanzen hat nun eine einmalige Lösung für diese Fristversäumnis-Fälle geschaffen. Abhängig davon, ob bezüglich der Fristversäumnis bereits Kontakt mit der COFAG bzw. der Finanzverwaltung aufgenommen wurde, ist eine unterschiedliche Vorgehensweise zur entsprechenden (Nach)Meldung vorgesehen. Jedenfalls muss die Meldung spätestens am 18. Februar 2022 erfolgen.