Neue Möglichkeit der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung – Was ist zu beachten?
Stand: 13. April 2022Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer/innen sind ab 2022 bis zu € 3.000 pro Kalenderjahr und Mitarbeiter/in von der Einkommensteuer befreit. Dabei sind allerdings gewisse Regelungen zu beachten. Keinesfalls darf die Gewinnbeteiligung anstelle des bisher gezahlten Entgelts oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden. Darüber hinaus muss die Gewinnbeteiligung allen Mitarbeiter/innen bzw. bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer/innen gewährt werden.