Die Registrierkasse in der Arztpraxis – Was ist beim laufenden Betrieb zu beachten?
Stand: 15. Juni 2022Die Einkünfte selbständiger Ärzte sind betriebliche Einkünfte. So sind Barumsätze, wenn beispielsweise das Privathonorar bar, mit Bankomat oder Kreditkarte unmittelbar vor Ort in der Praxis bezahlt wird, unter bestimmten Voraussetzungen in einer Registrierkasse mit Sicherheitseinheit zu erfassen. Erleichterungen gibt es bei Hausbesuchen von Ärzten – hier ist ein Beleg auszustellen, der ohne unnötigen Aufschub nach Rückkehr in die Betriebsstätte in der Registrierkasse zu erfassen ist. Wir haben für Sie im nachstehenden Beitrag zusammengefasst, welche Kontrollbelege und Sicherungen regelmäßig erstellt werden müssen und was bei einem Ausfall der Registrierkasse zu beachten ist. Beitrag lesen