Reiseveranstalter: Neue Margenbesteuerung ab 1.1.2022 für Reiseleistungen an Unternehmer und Private
Stand: 15. Dezember 2021Wenn ein Reiseveranstalter Reiseleistungen im eigenen Namen erbringt und dafür Reisevorleistungen, z.B. Leistungen eines Hotels oder Reisebusunternehmers, in Anspruch nimmt, so kommt bei der Verrechnung dieser Leistungen die sogenannte Margenbesteuerung im Sinne des § 23 UStG zur Anwendung. Dabei berechnet sich die Umsatzsteuer nicht vom Nettoentgelt des Reiseveranstalters, sondern aus der Differenz („Marge“) zwischen Verkaufspreis und den dafür bezogenen Reisevorleistungen. Ab 1.1.2022 gilt diese Besteuerungsart nicht nur für Reiseleistungen an Private, sondern auch an Unternehmer. Die pauschale Ermittlung der Margenbesteuerung pro Voranmeldungszeitraum ist ab 1.1.2022 jedoch nicht mehr möglich. Beitrag lesen