Energiekostenzuschuss - Verlängerung für das 4. Quartal 2022. Verpflichtende Voranmeldung von 29.03.-14.04.2023. Antragsphase von 17.04.-16.06.2023.
Stand: 14. März 2023
Der „Energiekostenzuschuss 1“ (gewährt für den Zeitraum 1.2.2022 – 30.9.2022) diente dazu, gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und Branchen (ausgenommen ausgeschlossene Sektoren wie beispielsweise energieproduzierende Unternehmen, mineralölverarbeitende Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie Unternehmen aus dem Realitätenwesen) hinsichtlich Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 1.2. 2022 bis 30.9.2022 zu entlasten.
Der „Energiekostenzuschuss 1“ wird nun für das 4. Quartal (Oktober – Dezember) 2022 verlängert. Wie gehabt gibt es eine verpflichtende Voranmeldung (first come, first serve) vom 29. März bis 14. April 2023. Die eigentliche Antragsphase läuft von 17. April bis 16. Juni 2023.
Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas. Die Details bleiben abzuwarten und werden – ebenfalls wie gehabt – in einer Richtlinie veröffentlicht.
Stand: 14. März 2023 | LBG
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