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Steuer-News | Unternehmer-News

Energiekostenpauschale für Unternehmen: Antragstellung ab voraussichtlich Mitte Mai 2023. Pre-Check zur Erfüllung der Antragsvoraussetzungen bereits möglich.

Stand: 21. April 2023

Während sich der Energiekostenzuschuss für Unternehmen primär an energieintensive Unternehmen richtet (Förderuntergrenze von 2.750 € pro Unternehmen), zielt die Energiekostenpauschale für Unternehmen darauf ab, vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen zu unterstützen, die die Förderungsuntergrenze von 2.750 € nicht erreichen.

Antragsberechtigt für die Energiekostenpauschale sind:

  • bestehende Unternehmen
  • mit Betriebsstätte in Österreich,
  • deren Jahresumsatz für das Kalenderjahr 2022 mindestens 10.000 € und höchstens 400.000 € beträgt,
  • die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind,
  • konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie gemeinnützige Rechtsträger mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten iSd § 2 UStG.

Ausgenommen von der Energiekostenpauschale sind:

Öffentliche Unternehmen, Gebietskörperschaften, Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz- sowie Versicherungswesen, Realitätenwesen und Landwirtschaft sowie freie Berufe und politische Parteien und deren Unternehmen.

Höhe der Energiekostenpauschale:

Es handelt sich um eine Pauschalförderung. Die Förderung beträgt

  • für den Zeitraum 1. Februar bis 31. Dezember 2022 mindestens 410 € und maximal 2.475 €
  • für den Zeitraum 1. Februar bis 30. September 2022 mindestens 300 € und maximal 1.800 €
  • für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 mindestens 110 € und maximal 675 €

Die Förderungshöhe wird für jedes antragstellende Unternehmen abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und der für 2022 gewählten Förderungsperiode berechnet.

Pro Förderwerber:in kann nur eine Pauschalförderung für einen der möglichen Förderzeiträume vergeben werden. Mehrfachanträge sowie nachträgliche Korrekturen (Nachbesserungen) oder Abänderungen eines abgesendeten Antrages sind nicht möglich. Hintergrund der drei Förderungsperioden: Für die Förderungsperiode, in der ein Unternehmen die Voraussetzungen für den Energiekostenzuschuss (abgewickelt durch die Austria Wirtschaftsservice) nicht erfüllt, kann die Energiekostenpauschale beantragt werden. 

Antragstellung:

Die Einreichung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP).

Benötigt werden eine Handysignatur oder ID Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE vorliegen (ÖNACE-Code).

Hinweis: Die Förderung muss vom Unternehmen selbst beantragt werden. Der Steuerberater bzw. die Steuerberaterin kann das Ansuchen nicht stellvertretend für Klienten einreichen.

Start der Einreichphase:

Die tatsächliche Einreichphase startet voraussichtlich Mitte Mai 2023 (Stand: 21.4.2023) nach Vorliegen der Richtlinie.

Erforderliche Unterlagen beim Einreichen der Energiekostenpauschale (ab voraussichtlich Mitte Mai 2023 möglich):

Für die Antragstellung ist nur das vollständig ausgefüllte, im Unternehmensservice-Portal hinterlegte, Antragsformular erforderlich – keine weiteren Dokumente, Belege oder Steuerunterlagen. 

LBG-Tipp: Was Sie als Unternehmen jetzt schon tun können, damit bei der Antragstellung alles glatt läuft:

  • Falls nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten oder ID Austria
  • Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten
  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob Ihr Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.

FAQs zur Energiekostenpauschale sowie den Zugang zum Pre-Check (6 Fragen), ob alle Antragsvoraussetzungen erfüllt werden, finden Sie unter diesem Link „Energiekostenpauschale für Unternehmen“

Stand: 21. April 2023 | LBG

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