BMF-Information über steuerliche Maßnahmen iZm den aktuellen Hochwasserkatastrophen
Stand: 30. August 2023
Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb. Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das Bundesministerium für Finanzen auf abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können.
Die folgende BMF-Information gibt einen kompakten Überblick über 10 Maßnahmen:
- Verlängerung von Fristen
- Erleichterung bei Steuer(voraus)zahlungen
- Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter
- Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden
- Allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen
- Liebhaberreibeurteilung - Hochwasser als Unwägbarkeit
- Außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden
- Freibetragsbescheid
- Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
- Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer
DOWNLOAD: "BMF-Information über steuerliche Maßnahmen iZm den aktuellen Hochwasserkatastrophen"
Stand: 30. August 2023 | LBG
Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 35 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.
LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.
© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.