Judikatur: Keine steuerfreien Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahren-Zulagen beim Urlaubsentgelt
Stand: 17. Mai 2023Die für Zeiten des Urlaubes mit dem laufenden Urlaubsentgelt ausbezahlten Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahren-Zulagen sind steuerpflichtig, weil während des Urlaubs keine Arbeitsleistungen unter den im Gesetz genannten erschwerten Voraussetzungen erbracht werden. Solche für Zeiten des Urlaubs ausgezahlte Zulagen sind also nicht einkommensteuerbefreit. Beitrag lesen