Solo utilizamos cookies y procedimientos para almacenar datos en su dispositivo que son técnicamente necesarios para su óptima experiencia de usuario. Puede encontrar más información en nuestra declaración de protección de datos.
Aprende más
¿Le gustaría cambiar a la versión móvil?
550 empleados | 35 sedes | en toda Austria
Socios | Directores Gerenerales | Signatarios Autorizados
Team | Locations | Contact
Overview
Vienna
Lower Austria
Burgenland
Styria
Carinthia
Upper Austria
Salzburg
Tyrol
Company Management
Estás aquí:
Homepage
/
News | Service
/
Tax-News | Business-News
deutsch
english
spanisch
franzoesisch
italiano
Tax-News | Business-News
Dienstgeberantrag auf Lohnkostenersatz bei COVID-19 Risikogruppen-Dienstfreistellung binnen sechs Wochen einbringen.
Wurden Personen auf Grund eines ab dem 6.5.2020 ausgestellten COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgeltes freigestellt, werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Wir weisen darauf hin, dass Erstattungsanträge spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Freistellung unter Vorlage der entsprechenden Nachweise einzubringen sind. Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bzw. bei Landarbeiter/innen über die Länder. Was Sie als Arbeitgeber/in zu den Erstattungsdetails wissen sollten, finden Sie in unserem nachstehenden Beitrag.
Leer publicación
Abgabenfreie Arbeitgeber-Essensgutscheine: Ausweitung auf 8 Euro ab 1.7.2020 möglich
Bis zum 30.6.2020 sind freiwillige Sozialzuwendung von Arbeitgebern in Form von abgabenfreien Gutscheinen für Mahlzeiten mit € 4,40 pro Arbeitstag begrenzt. Ab 1.7.2020 wird diese abgabenfreie Wertgrenze auf € 8 ausgeweitet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Essensgutschein nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte zur dortigen Konsumation eingelöst werden kann. Können die Gutscheine auch zur Bezahlung von Lebensmitteln verwendet werden, die nicht sofort konsumiert werden müssen, sind sie ab 1.7.2020 bis zu einem Betrag von € 2,00 (€ 1,10 bis 30.6.2020) pro Arbeitstag steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei. Die wichtigen Details dazu lesen sie in unserem nachstehenden Beitrag.
Leer publicación
Lehrlings-Bonus für Unternehmen – Antragstellung ab 1. Juli 2020
Um dem coronabedingten erwarteten Rückgang an Lehrstellen entgegenzuwirken, werden jene Unternehmen mit 2.000 Euro unterstützt, die während der Corona-Krise (ab 16. März 2020) Lehrlinge eingestellt haben und die dieses Jahr (bis 31. Oktober 2020) noch Lehrlinge einstellen werden. Der Bonus von 2.000 Euro pro betrieblichen Lehrling wird in zwei Tranchen ausgezahlt: 1.000 Euro bei Start der Lehre, 1.000 Euro bei Behalten nach der Probezeit. Für Lehrverhältnisse ab 1. Juli 2020 steht das Antragsformular für den Lehrlings-Bonus zeitgleich mit der Anmeldung des neuen Lehrvertrages auf der Homepage der Förderreferate der Lehrlingsstellen der WKO elektronisch zur Verfügung. Für Lehrverhältnisse mit Beginn 16.3.2020 bis 30.6.2020, wo die Lehrverträge bereits übermittelt sind, erhalten Unternehmer/innen seitens der WKO noch Informationen, wie die (rückwirkende) Antragstellung zu erfolgen hat. Wir haben die Eckpunkte des Lehrlings-Bonus für Sie zusammengefasst:
Leer publicación
Periodic VAT reduction to 5 % for restaurants, pubs, hotels, culture, media and other companies in Austria.
LBG Austria - Summary: The National Council decided to reduce the VAT to 5%, with a time limit from July 1, 2020 to December 31, 2020 for certain services in selected industries. This includes gastronomy, restaurants, Almausschank, Buschenschank, shelters and, under certain conditions, the catering operations of bakeries, pastry shops and butchers. Hotels stays and similar accommodation services, including private room rentals and camping are also included in the temporary tax relief. This also applies to cultural establishments, cinemas, theaters, music events, publications, works of art, museums, nature parks, zoos, circuses and the performance of showmen. The necessary organizational implementation (e.g. consideration in electronic cash registers and merchandise management or invoicing systems, issuing of receipts, adjustments in finance and accounting, consideration in the advance sales tax return) is necessary both in the event of a reduction in VAT on 1.7.2020 and then again on return at the higher VAT rate on 1.1.2021. July 1st, 2020 I LBG I Heinz Harb Contact & Advice: This information naturally shows basic aspects of the topic - for completeness and correctness no guarantee can be given despite careful preparation. LBG will gladly advise you in your individual situation. Please contact one of our 31 Austria-wide locations (www.lbg.at) or welcome@lbg.at - we will gladly bring you together with one of our experts, who is very familiar with your request.
Leer publicación
Videoanleitung für die Umsetzung der USt-Absenkung auf 5% in Ihrer LBG Registrierkasse
Zur Unterstützung der Gastronomie, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen ist, soll zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen, befristet vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 ein ermäßigter Umsatzsteuersatz auf die Abgabe aller Speisen und Getränke in Höhe von 5% eingeführt werden. Davon erfasst sind Gastgewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (§ 111 Abs. 1 GewO 1994), aber auch Tätigkeiten, für die gemäß § 111 Abs. 2 GewO 1994 kein Befähigungsnachweis erforderlich ist (z.B. Schutzhütten). Die geplante Umsatzsteuersenkung macht naturgemäß Anpassungen in Ihrem Finanz- und Rechnungswesen notwendig, insbesondere eine Umstellung der Steuersätze in Ihrer elektronischen Registrierkasse. Für Kunden, die unsere LBG Registrierkasse in Verwendung haben, haben wir ein Kurz-Video erstellt, das Sie mit den erforderlichen Einstellungen vertraut macht. Vorweg, die Umstellung in den Warengruppen auf den neuen Steuersatz ist unkompliziert und in wenigen Minuten zu erledigen. Wir empfehlen Ihnen dennoch, sich zeitnah die unkomplizierte Änderung des neuen Steuersatzes anzusehen, um dann – mit Inkrafttreten – am 1. Juli 2020 die Einstellungen rasch durchführen zu können. Sie haben noch keine LBG Registrierkasse? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt, sich von den Vorteilen der LBG Registrierkasse zu überzeugen:
Leer publicación
Wein-Bestandsmeldung 2020: Einfache Übermittlung mit dem "LBG Kellerbuch", Frist: 16.7. - 15.8.2020
Bitte denken Sie rechtzeitig an Ihre heurige Bestandsmeldung! Die Meldung ist ab 16. Juli 2020 möglich und für Betriebe mit einer Ernte über 3.000 Liter verpflichtend bis spätestens 15. August 2020 elektronisch über Wein-ONLINE abzugeben. Auch Weinhandelsbetriebe und Winzergenossenschaften sind im gleichen Zeitraum zur Abgabe der Bestandsmeldung in elektronischer Form verpflichtet. Stichtag für die Ermittlung der Bestandsmeldungswerte ist der 31. Juli 2020. Für unsere Kunden des "LBG Kellerbuch" haben wir zur Unterstützung ein kompaktes Manual mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung sowie den häufigsten Fragen und Antworten zur Erstellung Ihrer Bestandsmeldung mit dem "LBG Kellerbuch" vorbereitet. Sie verwenden noch kein "LBG Kellerbuch"? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um mit Ihren Aufzeichnungen im "LBG Kellerbuch" zu starten.
Leer publicación
Steuerentlastungs- und Förderpaket, teils rückwirkend ab 1.1.2020
Die österreichische Bundesregierung hat ein vielfältiges Steuerentlastungs- und Förderpaket – teils mit rückwirkendem Inkrafttreten ab 1.1.2020 – vorgelegt. Davon profitieren die österreichischen Wirtschaftsbetriebe als auch Arbeitnehmer/innen und Pensionist/innen. Die Maßnahmen reichen von der Absenkung des Einkommen- bzw. Lohnsteuereingangstarifs von 25 % auf 20 % (rückwirkend ab 1.1.2020) über die zeitbefristete Absenkung (1.7.2020 - 31.12.2020) des Umsatzsteuertarifs auf 5 % für bestimmte Lieferungen und Leistungen sowie die Absenkung von 20 % auf 13 % für Reparaturleistungen bis hin zu weiteren Anpassungen rund um den Fixkostenzuschuss. Die Wiederbelebung steuerlicher Begünstigungsinstrumente wie die Investitionsprämie, die degressive Abschreibung, eigenkapitalstärkende und investitionsbelebende Maßnahmen sowie ein Gründerpaket wurden angekündigt und sind in Ausarbeitung. Wir haben für Sie die bisher bekanntgewordenen Details zusammengefasst. Die Gesetzwerdung und die konkrete, finale Ausgestaltung bleiben abzuwarten.
Leer publicación
Maßnahmenpakete für Gastronomie, Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Die Bundesregierung hat im Rahmen der Regierungsklausur weitere Maßnahmen gesetzt, damit die Gastronomie sowie die Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt durch diese Krise kommen. Die Maßnahmen gliedern sich in 3 Schwerpunktbereiche: Rettungspaket für Gastronomie, Reisebüros, Veranstalter Tourismus- und Freizeitwirtschaft; Entlastungsmaßnahmen, insbesondere auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie und dem Tourismus; Investitionspaket.
Leer publicación
Bundesregierung schnürt Wirtschaftspaket für die Land- und Forstwirtschaft
Die österreichische Bundesregierung hat ein beachtliches Wirtschaftspaket für die österreichische Land- und Forstwirtschaft vorgelegt. Erklärtes Ziel ist die Versorgungssicherheit des Landes mit Lebensmitteln und Holzprodukten durch eine leistungsfähige und flächendeckende Land- und Forstwirtschaft sicherzustellen. Die gesetzten Maßnahmen sind vielfältig und treten teils bereits rückwirkend mit 1.1.2020 in Kraft. Die erforderlichen Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sind in Ausarbeitung. Wir haben für Sie die wichtigsten Details zusammengefasst.
Leer publicación
Wirtschaftspaket – speziell ausgerichtet auf die österreichische Forstwirtschaft
Die österreichische Bundesregierung hat ein Wirtschaftspaket, speziell ausgerichtet auf die österreichische Forstwirtschaft geschnürt. Erklärte Motivation und Fokus hierfür sind die massiven Waldschäden der letzten Jahre durch klimatische Änderungen, Schädlingsbefall, Trockenheit und damit einhergehenden enormen Schadholzmengen und auch Corona bedingten Absatzschwierigkeiten.
Leer publicación
«
‹
14
15
16
17
18
19
20
21
22
›
»