¿Le gustaría cambiar a la versión móvil?

Tax-News | Business-News

Maßnahmenpakete für Gastronomie, Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Regierungsklausur weitere Maßnahmen gesetzt, damit die Gastronomie sowie die Tourismus- und Freizeitwirtschaft unterstützt durch diese Krise kommen.

Die Maßnahmen gliedern sich in 3 Schwerpunktbereiche:

  • Rettungspaket für Gastronomie, Reisebüros, Veranstalter Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Entlastungsmaßnahmen, insbesondere auch für
    Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie und dem Tourismus
  • Investitionspaket

Rettungspaket

Folgende Maßnahmen wurden während der Regierungsklausur von der Bundesregierung fixiert:

  • Verlustrücktrag: Der Verlustrücktrag wird ermöglichen, Verluste der aktuellen Periode mit Gewinnen aus der Vorperiode und unter gewissen Voraussetzungen mit dem Jahr 2018 aufzurechnen.

  • Fixkostenzuschuss
    • Der direkte Zuschuss zur Deckung von Fixkosten wird verlängert und adaptiert.
    • Der Fixkostenzuschuss wird daher um eine zweite Phase erweitert und zudem um 6 Monate verlängert.
    • Er wird vor allem an die Gegebenheiten der stark betroffenen Branchen angepasst werden.

  • Moratorium für KMU der Tourismus und Freizeitwirtschaft: Für KMU werden Begünstigungen mittels Kreditmoratorium ermöglicht. Neben den Personalkosten stellen Bankverbindlichkeiten bei den KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft die größte Herausforderung bei der Liquidität dar. Mit dem Moratorium soll die Liquidität durch Aussetzung von Kreditraten sichergestellt werden.

  • Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 5%
    • Es wird ein befristeter, ermäßigter Umsatzsteuersatz von 5% eingeführt.
    • Die Senkung betrifft Abgaben von Speisen und Getränken (aktuell bei 10/20%) sowie alkoholische Getränke (aktuell bei 20%).
    • Davon erfasst sind Gastgewerbe im Sinne der Gewerbeordnung (§ 111 GewO 1994), aber auch Schutzhütten und Buschenschanken.
    • Ebenfalls vereinbart ist die USt-Senkung auf 5% für Kunst- und Kulturbetriebe, wie Theater, Konzerte, Museen und Kinos (bisher 10/13%).
    • Der ermäßigte Steuersatz wird für den Zeitraum von 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

Entlastungsmaßnahmen

  • Steuerstundungen werden um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021 verlängert.
    • Die Steuerstundungen werden automatisch verlängert – somit muss nicht erneut ein Antrag gestellt werden.
    • Für die Dauer der Stundungen fallen keine Zinsen an.

  • Senkung der ersten Ertragsteuer-Tarifstufe
    • Der Lohn- und Einkommensteuersatz von derzeit 25 % wird auf 20% gesenkt.
    • Die Senkung dieser ersten Tarifstufe wird rückwirkend mit 1. Jänner 2020 wirksam.
    • Für die bereits versteuerten Gehälter soll eine entsprechende Rückerstattung spätestens im September 2020 erfolgen.

  • Kinderbonus: Im September 2020 wird für jedes Kind – für das Familienbeihilfe bezogen wird – ein Bonus in Höhe von 360 Euro ausgezahlt.

Investitionspaket

Mit diesem Paket sollen weniger Steuern für die Unternehmen und mehr Investitionen für den Standort ermöglicht werden.

  • Investitionsprämie: Als wirtschaftsfördernde Maßnahme wird eine (befristete) Investitionsprämie eingeführt. Ziel der Investitionsprämie ist ein verstärkter Investitionsanreiz in Sachanlagen:
    • Investitionsprämie in Höhe von 7 %: Für Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 angeschafft werden.
    • Erhöhter Prämiensatz von 14 %: Für Güter im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science.

  • Degressive Abschreibung: Die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung wird ab 1. Juli 2020 eingeführt. Investitionen können in Zukunft im ersten Jahr in der Höhe von 30% abgeschrieben werden. Durch die hohen Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren wird die Steuerlast gesenkt und ein Anreiz für Investitionen gesetzt.

  • Stärkung Eigenkapital: Zur Stärkung der Krisenresistenz werden Anreize für eine Erhöhung der Eigenkapitalquote eingeführt, besonders für KMU. Ein diesbezügliches Konzept wird in den nächsten Wochen ausgearbeitet.

  • Deregulierungspaket: Mit den Deregulierungsmaßnahmen sollen insbesondere Erleichterungen bei Betriebsübergaben geschaffen werden.

Die Detailbestimmungen im Rahmen der Gesetzwerdung bleiben abzuwarten.

Branchenhinweis:

Details zum "Landwirtschaftspaket" finden Sie in unserem Beitrag "Wirtschaftspaket für die Land- und Forstwirtschaft".

Details zum "Forstwirtschaftspaket" finden Sie in unserem Beitrag "Wirtschaftspaket für die Forstwirtschaft".

Details zum „Steuerentlastungs- und Förderpaket“ finden Sie in unserem Beitrag „Steuerentlastungs- und Förderpaket, teils rückwirkend ab 1.1.2020“

Stand: 17. Juni 2020 | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.