Sozialversicherungs-Stundungen – Coronabedingte Beitragsrückstände werden automatisch bis 30.6.2021 (zuvor 31.3.2021) verlängert. Ratenantrag ab 1.6.2021 möglich.
Mit dem 2. COVID-19 Steuermaßnahmengesetz wurde die Verlängerung der Stundungen von Steuern und Abgaben um weitere drei Monate bis nunmehr 30.6.2021 beschlossen. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Finanzbehörden gehen dabei akkordiert vor (siehe dazu auch unseren LBG-Fachbeitrag „Finanzamts-Stundungen – Gestundete Abgabenrückstände werden automatisch bis 30.6.2021 (bisher 31.3.2021) verlängert. Antragstellung für das COVID-19-Ratenzahlungsmodell von 10. - 30. Juni 2021“). Als neues Zahlungsziel für die Begleichung bzw. die weitgehende Reduzierung von coronabedingten Beitragsrückständen aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 (ursprünglich Februar 2021) gilt der 30.6.2021 (ursprünglich 31.3.2021). Wir haben die angepassten Rahmenbedingungen der ÖGK für Sie im nachstehenden Beitrag zusammengefasst: