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Tax-News | Business-News

Steuerreform-Vorhaben: Rechtsformwahl, Einzelunternehmen, Familien-GmbH, GesbR, Personengesellschaft (OG, KG), Unternehmensnachfolge, Kauf, Verkauf, Übergabe

Die Veränderung der Einkommensteuer- und Lohnsteuertarifstaffel (bisher: 36,5 – 50 %, künftig 25 – 55 %) für Einzelunternehmer, Geschäftsführer im Dienst- oder Werkvertragsverhältnis, Gesellschafter an Personengesellschaften (OG, KG, GmbH & CoKG) und an Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie die Veränderungen der Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH) bei Dividendenausschüttung (bisher 25 % Dividenden-KEST, künftig 27,5 %) führt auch zu einer Neubewertung der abgabenrechtlichen Vorteilhaftigkeit unterschiedlicher Rechtsformen. Hinzu kommen steigende Höchstbemessungsgrundlagen in der Sozialversicherung und die bereits seit 2014 nunmehr unbefristete deutliche Einschränkung der Steuerbegünstigung für das 13. und 14. Gehalt sowie für Sonderzahlungen bei „Besserverdienern“ ab einem Monatsbruttogehalt von € 12.500 durch eine Sondersteuerstaffel (statt 6 % Besteuerung nunmehr 27 % - 50%). Ebenso zu beachten ist die seit 2014 deutlich geringere Attraktivität des steuerlichen Gewinnfreibetrages. Was Sie nun konkret betreffend "Rechtsformwahl, ..." beachten, überlegen oder möglicherweise auch entscheiden sollten, finden Sie in unserem kompletten Beitrag zu diesem Thema unter "Artikel lesen". Lire l'article

Steuerreform-Vorhaben: Personengesellschaften - neue Steuerregeln mit großen Auswirkungen

Das Bundesministerium für Finanzen geht dazu von folgenden Überlegungen aus: Derzeit können Kommanditisten und atypisch stille Beteiligte ihre Verluste aus diesen Beteiligungen mit ihren anderen Einkünften verrechnen, obwohl sie nicht aktiv mitarbeiten und nur ein eingeschränktes Unternehmerrisiko tragen. Dies wird nach Ansicht des Finanzministeriums häufig auch für Verlustbeteiligungsmodelle genutzt. Zwecks Vermeidung unerwünschter, modellhafter Gestaltungen soll bei kapitalistischen Personengesellschaften (insbesondere Kommanditgesellschaften) eine Begrenzung der Verlustzuweisung auf die Höhe der Einlage erfolgen. Dabei sollen lt. BMF die Regelungen in Deutschland (§ 15a dt. EStG) als Vorbild dienen. In Deutschland ist die Möglichkeit der Verrechnung von Verlusten aus Kommanditbeteiligungen mit anderen Einkünften des Kommanditisten dahingehend beschränkt, dass Verluste nur insoweit ausgleichsfähig sind, als sie das positive Kapitalkonto des Kommanditisten nicht übersteigen. Darüber hinausgehende Verluste sind nach Art eines Verlustvortrages mit späteren Gewinnen aus derselben Kommanditbeteiligung zu verrechnen (aufgeschobener Verlustausgleich). Diese gesondert verrechenbaren Verluste sind durch ein gesondertes Feststellungsverfahren neben dem „normalen“ Feststellungsverfahren festzustellen. In Deutschland wird diese Verlustausgleichsbeschränkung zudem für alle Kommanditisten, alle stillen Gesellschafter (einschließlich atypische stiller Gesellschafter), alle Gesellschafter einer GesbR, deren Haftung gesellschaftsvertraglich beschränkt ist sowie für vermögensverwaltende Personengesellschaften mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angewandt. Was Sie nun konkret betreffend "Personengesellschaften, ..." beachten, überlegen oder möglicherweise auch entscheiden sollten, finden Sie in unserem kompletten Beitrag zu diesem Thema unter "Artikel lesen". Lire l'article

Steuerreform-Vorhaben: Bekämpfung von Steuerbetrug: Bankgeheimnis, Selbstanzeige, Registrierkasse

Der Zielrichtung der Bundesregierung folgend soll der Steuerbetrug durch eine weitgehende finanzielle Transparenz von UnternehmerInnen gegenüber den Abgabenbehörden bekämpft werden, was auch für alle Steuerehrlichen mit massiven Verwaltungsaufwendungen (Umfassendere Abgabenprüfungen, Rechtfertigung für private auch steuerehrliche finanzielle Transfers, Umstellungsmaßnahmen im Betrieb, etc.) verbunden sein wird. Wenn die derzeit angekündigten Regelungen Gesetz werden, haben alle UnternehmerInnen eine potentielle Offenlegung aller privaten und beruflichen Bankkonten und Sparbücher hinzunehmen! Hinzu kommen eine Belegerteilungspflicht und eine Registrierkassenpflicht. Was Sie nun konkret betreffend "Steuerbetrug, ..." beachten, überlegen oder möglicherweise auch entscheiden sollten, finden Sie in unserem kompletten Beitrag zu diesem Thema unter "Artikel lesen". Lire l'article

Steuerreform-Vorhaben: Sozialbetrug: Dienstnehmerbeschäftigung, Sozialleistungen, „Pfusch“, Gefälligkeitsbestätigungen, Lohn- und Sozialdumping

Der Kampf gegen den Sozialbetrug soll nach den Plänen der Bundesregierung mit völlig neuen Mitteln („Mystery-Shopping“ vorerst nur bei Ärzten, Nachschau am privaten Einfamilien-Bauplatz, Einschau in Bankkonten und Sparbücher ist diesbezüglich noch nicht ganz klar) geführt werden, Sozial- und Transferleistungsbetrug (Arbeitslosengeld, eCard, Karenzgeld, Mindestsicherung, etc.) soll stärker nachgegangen werden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dabei zu bedenken: Jedes rechtswidrige Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwecks „Optimierung“ von öffentlichen Sozialleistungen ist Sozialbetrug und trifft den Arbeitnehmer und Arbeitgeber, daher werden beide künftig verschärft verfolgt. Was Sie nun konkret betreffend "Sozialbetrug, ..." beachten, überlegen oder möglicherweise auch entscheiden sollten, finden Sie in unserem kompletten Beitrag zu diesem Thema unter "Artikel lesen". Lire l'article

Steuerreform-Vorhaben: Neuregelungen bei der Umsatzsteuer

Bei der Umsatzsteuer sind erhebliche Eingriffe geplant. Einerseits soll der bisher begünstigte Umsatzsteuertarif für verschiedene umsatzsteuerpflichtige Umsätze (Beherbergung, lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Brennholz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder und andere, Museen, Tiergärten, Filmvorführungen, Ab-Hof Wein) von 10 % bzw. 12 % auf 13 % erhöht werden. Der Umsatzsteuertarif von 10 % bleibt wie bisher bestehen für: Lebensmittel, Medikamente, Mieten und Grundstücksleistungen, Restaurants, Kranken- und Pflegeanstalten, Personenbeförderung, Druckerzeugnisse, Rundfunk und Müllbeseitigung. Andererseits kündigt die Finanzverwaltung auch mittelfristig eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des „Reverse-Charge-Systems“ (die Umsatzsteuer führt der unternehmerisch tätige Leistungsempfänger ab) an. Was Sie nun konkret betreffend "Neuregelungen bei der Umsatzsteuer" beachten, überlegen oder möglicherweise auch entscheiden sollten, finden Sie in unserem kompletten Beitrag zu diesem Thema unter "Artikel lesen". Lire l'article

Schaumweinsteuer: Bundesfinanzgericht beantragt Aufhebung wegen Verfassungswidrigkeit

Mit 1.3.2014 wurde die Schaumweinsteuer mit dem Ziel, ein strukturelles Nulldefizit im Bundesbudget und Verhaltensänderungen bezüglich Gesundheit zu erreichen, in Österreich wieder eingeführt. Prosecco-Frizzante, somit Perlwein, fällt nicht in den Anwendungsbereich des Schaumweinsteuergesetzes und bleibt daher diesbezüglich steuerfrei. Lire l'article

Familienbetriebe: Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen unterliegen einer besonders strengen, steuerlichen Überprüfung

Der Druck auf weiter steigende Steuereinnahmen schlägt sich nicht zuletzt in verschärften Abgabenprüfungen nieder, immer öfter verbunden mit hohen Abgabennachzahlungen und empfindlichen finanzstrafrechtlichen Konsequenzen. Lire l'article

Pendlereuro, Pendlerpauschale: Pendlerrechner-Ausdruck mit Abfragedatum ab dem 25.6.2014 erforderlich!

Liegt dem Arbeitgeber ein Ausdruck des Pendlerrechners mit einem Abfragedatum vor dem 25. Juni 2014 vor, ist dieses Ergebnis im Rahmen der Lohnverrechnung nur bis 31. Dezember 2014 zu berücksichtigen. Lire l'article

Mittelstandsbericht 2014: Bericht über die Situation der kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Der aktuelle Mittelstandsbericht 2014 stellt die Entwicklung und die Perspektiven der österreichischen KMU vor. Er zeigt, dass KMU nach wie vor das Rückgrat der Wirtschaft sind: Mehr als 313.700 Betriebe – das sind 99,6 Prozent aller Unternehmen – sind KMU. Lire l'article

Steuerbegünstigung für Urlaubs- und Weihnachtsgeld (13. + 14.Bezug) für Besserverdiener zeitlich unbefristet beschnitten (§ 67 EStG)

Das noch kurz vor Weihnachten 2014 verabschiedete 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 hat vielfach unbemerkt zu einem deutlichen Eingriff in bisherige Steuergewohnheiten in Österreich geführt. Lire l'article