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Tax-News | Business-News

Generelle Maskenpflicht in Betrieben vom 17. Dezember 2020 bis 26. Dezember 2020

Von 17. Dezember 2020 bis einschließlich 26. Dezember 2020 gilt die 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, die das Einhalten eines Mindestabstands zwischen Personen von mindestens einem Meter und (!) ein generelles und durchgehendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Betrieb vorsieht. Davon darf nur dann abgesehen werden, wenn ein physischer Kontakt zu anderen Personen ausgeschlossen ist (etwa in Einzelbüros) oder das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen minimiert werden kann. Unter solchen „geeigneten Schutzmaßnahmen“ zu verstehen sind beispielsweise Plexiglaswände, Pinnwände oder andere Arten von Trennwänden. Sofern die technischen Schutzmaßnahmen die Arbeitsverrichtung verunmöglichen würden (etwa bei Schauspielern oder bei Bauarbeiten), können andere organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen werden, beispielsweise das Bilden von festen Teams.

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Arbeitgeberberatung: Wissenswertes rund um Beschäftigungsverhältnisse aus der „LBG-Personalverrechnung“ und dem LBG-Kompetenz-Center „Arbeitsrecht“

Unternehmer, Geschäftsführer und kaufmännische Verantwortliche sind laufend mit vielfältigen Fragen rund um Beschäftigungsverhältnisse konfrontiert. Dies reicht von der Fragestellung, ob überhaupt ein (echtes) Dienstverhältnis vorliegt, oder ein freies Dienstverhältnis oder ein Werkvertrag – mit völlig unterschiedlichen Konsequenzen. Ob es Sinn macht, eine Probezeit zu vereinbaren oder befristete bzw. unbefristete Dienstverhältnisse einzugehen – und was dabei zu beachten ist. Was hinsichtlich Arbeitszeit, Über- und Mehrstunden, Nacht-, Sonntags-, Feiertags- oder Wochenendarbeit gilt. Ob Betriebsurlaube angeordnet werden können. Was bei der Beendigung von Dienstverhältnissen oder auch bei Kurzarbeit, Bildungskarenz und Mutterschaft zu beachten ist – und vieles mehr.

All das ist mit arbeitsrechtlichen, lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fallen und Tücken gespickt, die Arbeitgeber achtsam umschiffen müssen. Aktuelle Themen und Dauerbrenner sind dabei beispielsweise die folgenden Themen.

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Erinnerung | Registrierkassen-Jahresbeleg: Erstellung des Jahresbeleges zum 31.12.2020, Prüfung bis spätestens 15.2.2021 beachten!

Bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse vergessen Sie bitte nicht auf die verpflichtende Erstellung Ihres Jahresbeleges zum 31.12.2020 und die Überprüfung bis zum 15.2.2021. Speziell für jene Kund/innen, die sich für die "LBG Registrierkasse - die modulare Kassensoftware" entschieden haben, haben wir wie jedes Jahr zur Unterstützung eine kompakte Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Jahresbeleges mit Ihrer "LBG Registrierkasse" erstellt. Lire l'article

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Anzeigepflicht besteht für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes mindestens ein Beteiligter einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte. Zu melden sind insbesondere Schenkungen von Bargeld, Gesellschaftsanteilen, Betrieben oder Teilbetrieben, Kraftfahrzeuge, Schmuck und immaterielle Vermögensgegenstände wie z.B. Urheberrechte. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Schenkungen bis zu einer gewissen Höhe, abhängig vom Verwandtschaftsgrad der Beteiligten sowie u.a. Grundstücksschenkungen. Wichtig: Die Anzeige der Schenkung ist binnen einer Frist von drei Monaten ab Erwerb zu erledigen. Lire l'article

Wie kommen Sie schneller zu Ihrem Geld: Ausfallrisiko minimieren und auf die Zahlungsfähigkeit achten – beim Kunden und im Unternehmen

Unternehmen gehen oft in Vorleistung für ihre Kunden, indem erbrachte Leistungen erst nach Erbringung fakturiert werden und dem Kunden auch ein Zahlungsziel eingeräumt wird. Dies bedeutet jedoch für das Unternehmen, dass es Waren-, Personal- und Sachaufwendungen für die Zeitspanne zwischen Herstellung, Lieferung bzw. Leistungserbringung und dem Zahlungseingang am eigenen Bankkonto finanzieren muss. Hier einige Tipps, wie diese Zeitspanne möglichst kurzgehalten werden kann und Sie Ausfallrisiken minimieren: Lire l'article

"LBG Agrar - die webbasierte Software für Düngung, Pflanzen-/Gewässerschutz" ab Ende Jänner 2021 verfügbar

Führen Sie Ihre (gesetzlichen) Aufzeichnungen modern, unkompliziert und durch die webbasierte Anwendung vor allem ortsunabhängig! Ob gleich vom Traktor, am Feld oder später am Hof, die Dateneingabe ist übersichtlich und effizient, damit Ihre Bewirtschaftungsmaßnahmen vom Anbau bis zur Ernte detailliert sowie zeitsparend aufgezeichnet sind und auf Knopfdruck bei AMA-Kontrollen zur Verfügung stehen. Rückverfolgbarkeit, Lagermanagement, Maschineneinsatz, Arbeitskräfte, Betriebswirtschaft. Speziell für Bio, Acker-, Obst-, Wein- und Gemüsebau. All diese Funktionen stehen Ihnen modular zur Verfügung. Sie wählen aus drei Modulen, je nach Ihrem betrieblichen Bedarf, den passenden Softwareumfang von "LBG Agar". Lire l'article

LBG-Unternehmer-Video "Steuer | Unternehmer-Tipps – Verpassen Sie keine Fristen. Es geht um Ihr Geld".

Michael Bergmann, Bernhard Bortel, Silvia Frasch und Claudia Zielowski, alle Steuerberater/innen bei LBG Österreich, informieren Sie in unserem kompakten Unternehmer-Video über 20 wichtige Fristen und geben Ihnen Anhaltspunkte, was Sie vor und rund um den Jahreswechsel jedenfalls noch überlegen und entscheiden sollten. 20 Tipps in 30 Minuten.

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Lockdown-Umsatzersatz ab 7.12.2020: 50% Umsatzersatz vom Vergleichszeitraum Dezember 2019. Antragstellung von 16.12.2020 – 15.1.2021.

Der Lockdown-Umsatzersatz für von der Verlängerung des Lockdown ab 7. Dezember 2020 (Betretungsverbot) betroffene Unternehmen kann ab 16. Dezember 2020 über FinanzOnline beantragt werden. Der Umsatzersatz beträgt 50 % vom Vergleichszeitraum Dezember 2019 und berechnet sich – wie schon der Lockdown-Umsatzersatz für den November 2020 – automatisch anhand der hinterlegten Steuerdaten (UVA). Lire l'article

Reminder „NPO-Zuschuss“ für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren, Kirchen, ausgegliederte Rechtsträger: Antragstellung noch bis 31.12.2020 möglich.

Die Antragstellung lohnt sich für jede antragsberechtigte Organisation, werden doch – kurz gesagt –  betriebsnotwendige Kosten (außer Personalkosten) zwischen 1.4.2020 und 30.9.2020 bis zu 100% ersetzt sowie darüber hinaus ein sogenannter Struktursicherungsbeitrag in der Höhe von 7 % der Einnahmen aus 2019 gewährt. Das heißt, selbst wenn keine förderbaren Kosten im Betrachtungszeitraum angefallen sind, kann durch die Beantragung des Struktursicherungsbeitrages alleine ein Zuschuss lukriert werden. Lire l'article

New database for VAT rates for deliveries to "private individuals" within the EU due to the elimination of the delivery threshold from 1st July 2021

If goods are delivered from Austria to another EU member state to a non-entrepreneur by an Austrian entrepreneur or on his behalf, or if an Austrian supplier is indirectly involved in such transport or dispatch, this delivery applies for VAT purposes from July 1, 2021 as executed in the EU country in which the delivery ends. The previously known delivery threshold will no longer apply from July 1, 2021. For Austrian entrepreneurs, there may be increased registration obligations abroad and the foreign invoice issuing regulations may have to be applied. In order to be able to meet these obligations more easily, the European Commission recently published a database for querying VAT rates in the EU member states. Lire l'article