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LBG Österreich – Digitalisierung
Die elektronische Signatur – Einsatzgebiet, Funktion, Aktivierung

Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein qualifiziertes, elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlich unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt. Die e-Signatur kann mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur durchgeführt werden. Und – wenn man’s einmal eingerichtet hat und gewohnt ist, ist’s in vielen Fällen sehr praktisch.

Die e-Signatur ist eine Authentifizierung mittels eines kryptografischen Verfahrens auf elektronischem Wege.

Die e-Signatur ist erforderlich für:

  • elektronische Behördenwege,
  • rechtsgültige Unterschrift von Verträgen,
  • öffentliche Auftragsvergaben und
  • elektronische Rechnungslegung (beim Bund verpflichtet)

und sowohl im Geschäfts- als auch im Privatleben bereits weit verbreitet.

Die e-Signatur kann mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur durchgeführt werden. Mit der Handy-Signatur kann einfach, schnell und kostenlos die Identität im Internet nachgewiesen werden. Beim Anmelden für Services oder als Unterschrift funktioniert die Handy-Signatur ganz ähnlich wie die Anmeldung beim e-Banking. Alles, was dafür benötigt wird, ist ein empfangsbereites Mobiltelefon.

Die Aktivierung und die Nutzung der Handy-Signatur sind kostenlos. Detaillierte Informationen zur Aktivierung finden Sie unter https://www.buergerkarte.at

Stand: 10. Mai 2021 | LBG 

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