Was passiert, wenn ich aus einem Urlaubsland, für das Beschränkungen bei der Einreise nach Österreich bestehen, zurückkehre und mich in Heimquarantäne begeben muss?
Diese und viele andere, derzeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber wichtige Fragen und Antworten rund um „COVID-19, Urlaub- und Entgeltfortzahlung“ hat das Bundesministerium für Arbeit, Jugend und Familie (BMAFJ) in einem soeben erschienenen Leitfaden zusammengefasst. Das BMAFJ meint zur eingangs aufgeworfenen Frage, dass derzeit für den Arbeitnehmer weder ein Erstattungsanspruch nach dem Epidemiegesetz noch ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber besteht, wenn die Einreisebeschränkungen (negativer SARS-CoV-2-Test bzw. Heimquarantäne) schon bei der Ausreise bestanden haben.
Laut BMAFJ gilt: Derzeit ist die Einreise nach Österreich z.B. aus Schweden, Portugal oder Großbritannien nur unter bestimmten Einschränkungen möglich. Aufgrund der aktuellen Reisebestimmungen ist zunächst darauf hinzuweisen, dass in diesen Fällen bei der Einreise in jedem Fall
- ein Gesundheitszeugnis über einen negativen SARS-CoV-2-Test vorgelegt werden muss oder
- eine 14-tägige Heimquarantäne anzutreten ist.
Für die Heimquarantäne gibt es weder einen Erstattungsanspruch nach dem Epidemiegesetz noch einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, wenn diese Beschränkung auch bei der Ausreise schon bestanden hat. Der Grund dafür liegt lt. BMAFJ darin, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bereits bei Antritt der Auslandsreise wissen musste, dass er bzw. sie mit diesen Einreisebeschränkungen konfrontiert sein wird.
Das BMAFJ gibt daher folgende Verhaltenstipps:
- Sich vor der Reise über Reisebeschränkungen informieren.
- Einen Test bei der Einreise nach Österreich absolvieren, um die Heimquarantäne bei der Einreise zu vermeiden.
- Wenn in der Folge der Verdacht einer Erkrankung auftritt, gelten die normalen Regeln wie auch sonst bei einer COVID-19-Erkrankung oder einem Erkrankungsverdacht: 1450 informieren, Testung, behördliche Absonderung, Erstattungsanspruch nach Epidemiegesetz.
Diese und weitere wichtige Fragen und Antworten des BMAFJ finden Sie im, am 25. Juni 2020 erschienen Leitfaden „BMAFJ-Handbuch-COVID-19 Urlaub- und Entgeltfortzahlung“.
Woher weiß ich vor Ausreise aus Österreich, bei welchen Urlaubsländern ich bei Rückkehr einen negativen COVID-19-Test vorlegen oder in 14-tägige Heimquarantäne muss?
Dazu hat das Gesundheitsministerium genaue Regelungen verordnet, die laufend an die aktuelle Situation angepasst werden. Diese finden sich in der „Einreise-Verordnung nach Österreich“.
LBG-Empfehlung: Es macht Sinn, sich jedenfalls vor Ausreise aus Österreich danach zu erkundigen, welche Einreisebestimmungen in das Zielland aktuell gelten, welche COVID-19 Verhaltensmaßnahmen dort einzuhalten sind und welche Regelungen für eine Rückkehr nach Österreich gelten.
Stand: 1. Juli 2020 | LBG
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