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Tax-News | Business-News

Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft: Antrag ab 30. März 2020 möglich.

Die Coronavirus-Pandemie trifft auch die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe hart. Im ersten Schritt geht es der Bundesregierung um die Sicherung von Existenzen.

Dafür wurde ein Härtefallfonds eingerichtet, dieser soll Kleinunternehmen in der Wirtschaft aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterstützen.

Antragstellung über www.eama.at

Die Agrarmarkt Austria (AMA) wickelt diese Förderung für die Land- und Forstwirtschaft ab und sichert zu, alles zu unternehmen, damit die Förderwerber rasch und unbürokratisch zu Unterstützungsleistungen kommen.

Die AMA hat eine Antragstellung über www.eama.at erarbeitet, wo die betroffenen Betriebe unbürokratisch ihre Anträge ab Montag, den 30. März 2020 einbringen können. Die Soforthilfe des Härtefallfonds soll jenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben helfen, die ihre Einkünfte rein aus der land- und forstwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften.

Welche Betriebe werden unterstützt?

Vollerwerbsbetriebe, deren Einheitswert nicht größer als EUR 150.000 ist, sowie deren Nettoumsatz EUR 550.000 nicht übersteigt und deren Nebeneinkünfte unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Es muss ein Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres nachgewiesen werden oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften zu verzeichnen sein. Eine Unterstützung aus dem Härtefallfonds ist nur dann möglich, wenn alle Kriterien erfüllt sind.

Konkret betrifft das:

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Betriebe mit Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie mit Christbaumkulturen
  • Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbe vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugten, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Höhe der Auszahlung:

Die Auszahlung erfolgt in zwei Phasen. Die Antragstellung der ersten Phase (Soforthilfe) startet ab Montag, den 30. März 2020.

  • Einheitswert von bis zu EUR 10.000 - Zuschuss EUR 500, -
  • Einheitswert von mehr als EUR 10.000 - Zuschuss EUR 1.000, -

Download "Richtlinie Härtefallfonds für die Land- und Forstwirtschaft"

An den Förderrichtlinien für die zweite Phase wird noch von den Behörden gearbeitet. LBG informiert Sie unmittelbar nach Bekanntgabe.

Gewerbebetrieb - WKO-Härtefallfonds

Für Anträge von Gewerbebetrieben, freien Berufen, neuen Selbständigen, etc. ist die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zuständig. Bitte beachten Sie diesbezüglich auch unsere Information im LBG-Unternehmer-Newsletter „Härtefallfonds – Nicht rückzahlbarer Zuschuss für EPU, Freie Dienstnehmer, Kleinstunternehmen, Neue Selbständige, ... | Antrag ab 27.3.2020, 17.00 Uhr“

Stand: 30.3.2020 | LBG

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