Steuerreform-Vorhaben: Sozialbetrug: Dienstnehmerbeschäftigung, Sozialleistungen, „Pfusch“, Gefälligkeitsbestätigungen, Lohn- und Sozialdumping
Der Kampf gegen den Sozialbetrug soll nach den Plänen der Bundesregierung mit völlig neuen Mitteln („Mystery-Shopping“ vorerst nur bei Ärzten, Nachschau am privaten Einfamilien-Bauplatz, Einschau in Bankkonten und Sparbücher ist diesbezüglich noch nicht ganz klar) geführt werden, Sozial- und Transferleistungsbetrug (Arbeitslosengeld, eCard, Karenzgeld, Mindestsicherung, etc.) soll stärker nachgegangen werden. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist dabei zu bedenken:
Jedes rechtswidrige Zusammenwirken von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwecks „Optimierung“ von öffentlichen Sozialleistungen ist Sozialbetrug und trifft den Arbeitnehmer und Arbeitgeber, daher werden künftig verschärft verfolgt:
- Ausstellung von nicht ganz korrekten Lohnbestätigungen.
- Verschieben von Entgeltleistungen von einem Lohnzahlungszeitraum in einen anderen zwecks Optimierung von Steuer- bzw. Sozialabgaben oder Erlangen von öffentlichen Beihilfen.
- Lohnabrechnungen unter nicht zutreffender Lohnbestandteilstitulierung (Reisespesen, Diäten, Kilometergelder, Prämien, etc. ) oder Akzeptieren der Vorlage nicht zutreffender Spesenrechnungen.
- Gehalts- bzw. Lohnzahlungen unter Missachtung der Mindestlohnbestimmungen des jeweils anzuwendenden Kollektivvertrages.
- Erschleichung von Krankenstand durch ärztliche Gefälligkeitsbestätigungen („Krank schreiben“).
- Der „Pfusch“ soll sowohl im gewerblichen als auch im privaten Umfeld („Hausbau“) behördlich stärker verfolgt werden. Die Grenze zur familienhaften Mitarbeit und zur Nachbarschaftshilfe wird in Zukunft sorgfältiger denn je auszuloten sein.
- Gestaltungen von „Geringfügigen Beschäftigungen“ in Kombination mit Arbeitslosengeld, Karenz, Stipendien, etc. Grundsätzlich haben die Behörden bei Einhaltung der gesetzlichen Regelungen damit kein Problem. Aber: wenn hier unter falschen Angaben „ausgelotet“ wird, beispielsweise eine offizielle Beschäftigung als Geringfügig Beschäftigter, tatsächlich wird daneben „schwarz“ gearbeitet oder unter falschen Titulierungen abgerechnet (oder auch ganz gezielt früher oder später abgerechnet!) – dann ist dies Steuer- und Sozialbetrug mit künftig verschärfter behördlicher Verfolgung aller darin Involvierter.
Stand: 18.03.2015