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Tax-News | Business-News

KfZ-Besteuerungsrichtlinien 2021 in finaler Fassung veröffentlicht – gültig ab 1. Juli 2021

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat nun die Finalfassung der Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 (KfzBStR 2021) veröffentlicht. Diese Richtlinien sind eine Zusammenfassung und Aktualisierung der bisher in Geltung gestandenen Richtlinien zur Normverbrauchsabgabe (NoVA), zur motorbezogenen Versicherungssteuer und zur Kfz-Steuer. Sie sind ab 1. Juli 2021 anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Fälle sind die neuen Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen Gültigkeit haben.

Die nunmehr geltenden Regelungen finden Sie unter KfzBStR 2021, Kraftfahrzeugbesteuerungsrichtlinien 2021 - Inhaltsverzeichnis - Findok Internet (bmf.gv.at). Die Richtlinie hat unverändert ein weitreichendes Anwendungsfeld für die Unternehmenspraxis. Unsere Expert/innen im Beratungsfeld „Transport & Verkehr“ stehen Ihnen österreichweit für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.

Stand: 30. Juni 2021 | LBG 

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