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Tax-News | Business-News

aws-Förderung „Digitalisierung – vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz“. Antragsfrist: 11.3. - 22.4. 2021, 12:00 Uhr. Maximale Zuschusshöhe 200.000 Euro.

Mit der speziellen Konditionen/Bedingung „vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz“ wird die Pilotierung und die erste Wachstumsphase von Innovationen mittels Einsatz von vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützt. Handlungsfelder sind insbesondere Energie-, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilität und Gesundheit.

Ziel des Förderprogramms:

Ziel des Förderungsprogramms ist die Anzahl an vertrauenswürdigen innovativen KI-Vorhaben in Österreich zu steigern. Dazu wird die Pilotierung und erste Umsetzung von neuen, skalierungsfähigen, innovativen und digitalen Dienstleistungen, Produkten, Geschäftsmodellen und Marketinginnovationen in den Handlungsfelder Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Information- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilität und Gesundheit mittels Einsatzes von vertrauenswürdiger KI unterstützt.

Wer wird gefördert?

Alle Unternehmensgrößen aus zentralen Zukunftsbranchen wie Energie, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologien, Produktion, Mobilität und Gesundheit.

Voraussetzungen

  • Der Antrag wird vor Projektstart gestellt.
  • Der Unternehmenssitz oder die Betriebsstätte liegt in Österreich.
  • Die Obergrenze nach AGVO oder de-minimis muss eingehalten werden.
  • Es wird ein vertrauenswürdiges, innovatives KI-Vorhaben umgesetzt.

Was kann nicht gefördert werden?

  • Projekte, bei denen vertrauenswürdige künstliche Intelligenz nicht zentraler Projektinhalt ist.
  • Projekte, bei denen der Einsatz von künstlicher Intelligenz keinen wesentlichen technischen oder wirtschaftlichen Vorteil bringt.
  • Projekte, bei denen das Kern Know-how nicht im einreichenden Unternehmen liegt.
  • Projekte, die die formalen und inhaltlichen Kriterien (siehe Programmdokument) nicht erfüllen.
  • Projekte die vor Antragseinreichung begonnen wurden.
  • Projekte für die eine Ausfinanzierung nicht dargestellt werden kann.

Förderart und Förderhöhe:

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, ausgezahlt in drei Tranchen nach Erreichen vorab definierter Meilensteine.

Die Förderung beträgt unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Obergrenzen der „de-minimis“ Verordnung und der AGVO bis zu 80 % der förderbaren Projektkosten, maximal jedoch EUR 200.000. Die erforderlichen Eigenanteile sind in Form von Eigenmitteln bereitzustellen, dürfen nicht durch andere Förderungen abgedeckt werden und können nicht in Form von fiktiven Unternehmenslöhnen erbracht werden.

Antrag, Auswahl, Entscheidung:

  • Der Antrag muss im aws Fördermanager gestellt werden
  • Die Einreichung für den Call ist von 11. März 2021 bis 22. April 2021, 12 Uhr möglich.
  • Die formale und inhaltliche Prüfung erfolgt durch die Expert/innen der aws
  • Positiv bewertete Projekte präsentieren ihr Vorhaben vor einem externen Bewertungsgremium.
  • Die Förderungsentscheidung erfolgt durch die aws auf Basis der Förderungsempfehlung des externen Bewertungsgremiums.
  • Das Ergebnis wird am 22. Juni 2021 bekanntgeben

Details zu den förderbaren Kosten, dem Bewertungsverfahren sowie zu den Auswahlkriterien finden Sie im „Programmdokument“. Wichtige Fragen und Antworten finden Sie in den FAQs „aws Digitalisierung – Künstliche Intelligenz“.

Stand: 4. März 2021 | LBG 

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