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Steuer-News | Unternehmer-News

Verlängerung der Fristerstreckung für die Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch

Stand: 22. November 2021

Mit 19.11.2021 ist ein Initiativantrag zur parlamentarischen Behandlung im Österreichischen Nationalrat eingelangt. Mit diesem Initiativantrag soll die Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse beim Firmenbuch für Jahresabschlüsse mit Stichtagen einschließlich 30. September 2021 auf 12 Monate erstreckt werden. Die Beschlussfassung im Nationalrat wird voraussichtlich im Dezember erfolgen und bleibt daher abzuwarten.

Bei bereits von den Firmenbuchgerichten verhängten Zwangsstrafen (insbesondere für Abschlussstichtage 31.1.2021) empfehlen wir, einen Antrag auf Nachlass der Zwangsstrafe gemäß § 285 (3) UGB zu stellen und diesen vor allem damit zu begründen, dass sich ein entsprechendes Gesetz zur Verlängerung der Frist bereits in Vorbereitung bzw. im parlamentarischen Verfahren befindet. Darüber hinaus ist die Erhebung eines Einspruchs binnen 14 Tagen gemäß § 283 Abs. 2 UGB möglich.

Stand: 22. November 2021 | LBG 

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