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Steuer-News | Unternehmer-News

Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel auf 4,9% ab 1.7.2026

Stand: 11. Mai 2026

Die Einführung eines ermäßigten Steuersatzes von 4,9% ab 1. Juli 2026 auf ausgewählte Nahrungsmittel ist beschlossen, der endgültige Gesetzesbeschluss und die Kundmachung bleiben noch abzuwarten. Der neue ermäßigte Umsatzsteuersatz von 4,9% auf ausgewählte Nahrungsmittel gilt für den Lebensmittelhandel bzw. die regelbesteuerte Land- und Forstwirtschaft (z.B. USt-Option, Buchführungspflicht, "gewerbliche Direktvermarkter") – entlang der gesamten Lieferkette. Nicht umfasst ist die umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirtschaft. Das Bundesministerium für Finanzen hat in diesem Zusammenhang einen Fragen-Antworten-Katalog zu den diesbezüglichen technischen, umsatzsteuerlichen, zolltarifarischen Fragen sowie Details iZm der Registrierkassensicherheitsverordnung aufgelegt.

Hier geht's zum BMF Fragen-Antworten-Katalog

LBG-Empfehlung: Wir empfehlen betroffenen Unternehmen eine frühzeitige Koordinierung der notwendigen Umstellungen in der Registrierkasse, im Warenwirtschaftssystem, der Buchhaltung sowie ggf. der Preisauszeichnung.

Stand: 11. Mai 2026 | LBG 

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