Start-up-Unternehmenswertanteile an Stelle von bisherigen virtuellen Gesellschaftsanteilen (Phantom Shares)
Stand: 11. September 2024
Ist dem Arbeitnehmer ein schuldrechtlicher Anspruch auf einen Anteil am Gewinn bzw. Unternehmenswert seines Arbeitgebers eingeräumt („phantom shares“), so kann dieser Anspruch in den Jahren 2024 oder 2025 steuerfrei in eine „Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung“ iSd § 67a EStG (Unternehmenswertanteile oder GmbH-Anteile oder vergleichbare Genussrechte) umgewandelt werden.
Stand: 11. September 2024 | LBG
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