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Steuer-News | Unternehmer-News

Nicht vergessen: Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten bis 30.09. beantragen!

Stand: 10. August 2017

Inländische Unternehmer, die im Ausland Lieferungen oder sonstige Leistungen beziehen, können sich die in Rechnung gestellte ausländische Vorsteuer unter bestimmten Voraussetzungen zurückholen. Innerhalb der EU ist der Antrag bis 30.9. des Folgejahres zu stellen (für Drittstaaten gilt der 30.6. des Folgejahres). Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2016 muss somit spätestens bis 30.9.2017 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden. Diese Frist ist eine sogenannte Fallfrist, d.h. alle Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden danach abgelehnt.

Die Anträge innerhalb der Europäischen Union sind zwingend über FinanzOnline einzureichen. Die Vorlage einer Unternehmerbescheinigung (U 70) ist nicht mehr nötig, da bereits bei Antragstellung im Ansässigkeitsstaat des Antrag stellenden Unternehmers die Prüfung auf Zulässigkeit und Vollständigkeit erfolgt. Die Vorlage von Originalrechnungen ist im elektronischen Verfahren ebenfalls nicht mehr erforderlich. Beachten Sie jedoch, dass manche Erstattungsländer Kopien für Rechnungen über € 1.000 bzw. für Kraftstoffrechnungen über € 250 verlangen.

Der Unternehmer kann den Erstattungszeitraum selbst bestimmen. Der Erstattungszeitraum muss mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate (z. B. Jänner bis März) in einem Kalenderjahr umfassen und darf höchstens ein Kalenderjahr betragen. Eine Ausnahme gilt für die letzten Monate eines Kalenderjahres. Hier kann der Erstattungszeitraum kürzer sein (z. B. November und Dezember oder nur Dezember). Der zu erstattende Betrag muss mindestens € 400 betragen (unterjährige Erstattung) bzw. € 50, wenn der Erstattungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum eines Kalenderjahres ist.

Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen bei LBG beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen.

 

  
Don’t forget: Deadline for claiming VAT refund within the EU is September 30, 2017.

LBG Austria - Summary: Domestic entrepreneurs who source foreign goods and services may claim the input VAT if certain requirements are met. Within the EU the application for VAT refund must be sent no later than September 30 of the following year. The amount to be refunded must at least be € 400. This does not apply if the refund period is the calendar year or the last period of a calendar year. For these refund periods the amount to be refunded must be at least EUR 50.

Contact & Advise: Our experts at LBG will be pleased to advise you in your individual situation. Please contact our consultants either directly at LBG at our 30 locations in Austria (www.lbg.at) or email us welcome@lbg.at – we will connect you with the right expert at LBG who is very familiar with your concerns.