Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

KMU-Investitionszuwachsprämie – Antrag muss vor (!) Investitionsbeginn gestellt werden

Stand: 6. Februar 2017

Seit 9.1.2017 kann die KMU-Investitionszuwachsprämie beantragt werden. Anträge können bis 31.12.2018 eingereicht werden. Innerhalb dieses Zeitraums wird auch hier gefördert, solange Fördermittel vorhanden sind. Im Folgenden sind die Eckdaten des Entwurfs der Förderrichtlinien dargestellt.

Förderungsnehmer

Förderungswürdig sind grundsätzlich gewerbliche Unternehmer mit einer Betriebsstätte in Österreich mit bis zu 250 Mitarbeitern. Das Unternehmen muss drei Jahresabschlüsse über zwölf Monate umfassende Wirtschaftsjahre vorlegen können und Mitglied der Wirtschaftskammer oder der Kammer der Architekten sein.

Förderbare Projekte

Ein Investitionszuwachs ist eine Investition, die über den durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre liegt. Damit eine Förderung in Frage kommt, muss bei Kleinst- und Kleinunternehmen der Investitionszuwachs mindestens € 50.000,00 betragen, bei mittleren Unternehmen wenigstens € 100.000,00. Außerdem müssen die Investitionen in materielles, aktivierungspflichtiges, abnutzbares Anlagevermögen in einer österreichischen Betriebsstätte getätigt werden.

Nicht förderbar sind unter anderem leasingfinanzierte und gebrauchte Wirtschaftsgüter, immaterielle Investitionen, Grundstücke und Fahrzeuge (Pkw, Lkw), hingegen schon innerbetriebliche Transportgeräte (z. B. Stapler) und Nichttransportfahrzeuge (z. B. Bagger), sowie Projekte mit förderbaren Kosten in Höhe von über € 5 Mio.

Höhe der Förderung

Wird ein Kleinst- oder Kleinunternehmer gefördert, beträgt der Zuschuss bis zu 15 % des Investitionszuwachses von € 50.000,00 (Minimum für Antragsvoraussetzung) bis € 450.000,00. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschuss bis 10 % des Investitionszuwachses von € 100.000,00 bis € 750.000,00 vorgesehen.

Förderungsantrag

Die Einreichung des Antrages muss vor Durchführungsbeginn des Projektes – das ist die rechtsverbindliche Bestellung, der Beginn der Arbeiten oder der Baubeginn, das Datum der ersten Lieferung oder Leistung, der ersten Rechnung oder des Kaufvertrages oder der (An-)Zahlung, wobei kein Datum zeitlich vor der Einreichung des Antrages liegen darf – mit Hilfe des Fördermanagers, https://foerdermanager.awsg.at, bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) oder für Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) erfolgen.

Details zur KMU-Investitionszuwachsprämie finden Sie in der „Kurzinformation aws KMU-Investitionszuwachsprämie“ sowie im Flyer „FAQ – Ergänzende Informationen zur KMU-Investitionszuwachsprämie“ der Austria Wirtschafsservice GmbH. Die „Bestätigung SteuerberaterIn/WirtschaftsprüferIn betreffend aktivierte Anschaffungs-und Herstellungskosten in den vergangenen drei Jahren im Rahmen der Förderung KMU-Investitionszuwachsprämie“ finden Sie hier ebenfalls zum Download.

Kontakt: Unsere Experten bei LBG beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an einen unserer österreichweiten Berater bei LBG (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen.