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Fristverlängerung für die Antragstellung früherer Corona-Hilfen (Verlustersatz, Fixkostenzuschuss 800.000)

Stand: 22. November 2021

Die Bundesregierung hat die Frist für die Antragstellung zum ursprünglichen Verlustersatz sowie zum ursprünglichen Fixkostenzuschuss 800.000 um ein Quartal verlängert. Das bedeutet: bisher endete die Antragsfrist jeweils am 31. Dezember 2021, nunmehr endet sie jeweils zum 31. März 2022. Die diesbezüglichen Verordnungen sind heute, am 22.11.2021 ergangen.

Somit gelten nunmehr folgende Fristen für die Antragstellung im Detail:

Verlustersatz

  • Betrachtungszeitraum 16.9.2020 – 30.6.2021
  • Nunmehrige Deadline für die Antragstellung der 2. Tranche bzw. Vorlage Endabrechnung:
    31.3.2022 (statt 31.12.2021)
  • Hinweis: Die Antragsfrist für den seinerseits verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft (unverändert) bis 30. Juni 2022.

Fixkostenzuschuss 800.000

  • Betrachtungszeitraum 16.9.2020 – 30.6.2021
  • Nunmehrige Deadline für die Antragstellung der 2. Tranche und Bekanntgabe allfälliger Korrekturen zur 1. Tranche: 31.3.2022 (statt 31.12.2021)

Wenn Sie Unterstützung brauchen, bitten wir Sie, uns zeitgerecht zu kontaktieren und einen Auftrag zu erteilen. Wie führen Sie fachkundig durch die schon bisher geltenden und nunmehr verlängerten Corona-Hilfen durch.

Stand: 22. November 2021 | LBG 

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