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Energiekostenzuschuss für Unternehmen
Verpflichtende Voranmeldung (first come, first served) vom 7.11. bis 21.11.2022

Stand: 3. November 2022

Analog zur Abfederung der Teuerung für private Haushalte sollen mit dem „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ nun auch nach dem aktuell vorliegenden aws-Flyer gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und Branchen (nicht aber ausgeschlossene Sektoren wie beispielsweise energieproduzierende Unternehmen, mineralölverarbeitende Unternehmen, Banken und Versicherungen sowie Unternehmen aus dem Realitätenwesen) hinsichtlich Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 1.2. 2022 bis 30.9.2022 entlastet werden. Für Betriebe in der Landwirtschaft ist eine eigene Sonderrichtlinie in Ausarbeitung.

Erste Details zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen sind bereits seit Wochen medial bekannt, die entsprechende Richtlinie wurde allerdings noch nicht veröffentlicht. Damit fehlen nach wie vor Informationen über wichtige entscheidungsrelevante Details. Gleichzeitig startet für alle Unternehmen, die einen Energiekostenzuschuss beantragen wollen, die verpflichtende Voranmeldung innerhalb eines aus heutiger Sicht verbindlich festgelegten Zeitkorridors von Montag, 7. November 2022 (Uhrzeit des Beginnes noch offen von der aws) bis Montag 21. November 2022. Die Voranmeldung hat im Fördermanager der asw zu erfolgen. Für die tatsächliche, spätere Antragstellung bekommen Sie dann ein Zeitfenster (voraussichtlich eine Woche) von der aws übermittelt, in dem Sie Ihren Antrag formal im aws-Fördermanager einreichen können. 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund begrenzter Budgetmittel von 1,3 Milliarden Euro ein "first come, first served"-Prinzip für den Energiekostenzuschuss (und die verpflichtende Voranmeldung dafür) gilt. Das bedeutet, wer sich nicht rasch anmeldet, könnte auch leer ausgehen. 

Laut aws sind bei der Voranmeldung folgende Daten erforderlich:

  • Information zum Förderungswerber (Firmenname, Rechtsform, gegebenenfalls Firmenbuchnummer oder ZVR-Zahl bei unternehmerisch tätigen Vereinen)
  • Angabe, ob der Umsatz des letztverfügbaren Jahresabschlusses 700.000 Euro überschritten hat, wenn ja, dann Angabe, ob es sich um ein energieintensives Unternehmen handelt (mit Erklärung dazu)
  • Kontaktdaten der vertretungsbefugten Person im antragstellenden Unternehmen
  • Die für den Antragsprozess maßgebliche E-Mail-Adresse (hier können auch zwei Kontaktpersonen bekanntgegeben werden)

Wir stellen Ihnen anbei den aws-Flyer zur Verfügung, der Ihnen zumindest den aus heutiger Sicht bestmöglichen Einblick geben soll, wer in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen sinnvollerweise einen Energiekostenzuschuss beantragen kann und wer davon ausgeschlossen ist. Wir bedauern sehr, dass selbst im aws-Flyer mehrfach auf noch fehlende Details verwiesen wird. 

Wenn Sie eine diesbezügliche Beratung von uns in Anspruch nehmen möchten bitten wir Sie, sich zeitnah an Ihren gewohnten Ansprechpartner bei LBG oder an einen unserer 32 österreichweiten Standorte zu wenden. Zusätzlich bieten wir Ihnen kurzfristig unser kostenloses LBG-Webinar "Energiekostenzuschuss für Unternehmen - Alles Wesentliche in 45 Minuten". Zu Ihrer Wahl stehen der 10.11.2022 (9.00 - 9.45) oder 15.11.2022 (15.00 - 15.45). 

Webinar-Anmeldung "Energiekostenzuschuss"                                     

aws-Flyer zum "Energiekostenzuschuss"

Stand: 3. November 2022 | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 32 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

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