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„KMU.E-Commerce“–Digitalisierungsförderung: Zuschuss bis zu EUR 30.000. Antragsfrist endet am 15.11.2020 – First come, first serve.

Stand: 14. September 2020

Der Handel ist im Umbruch. Je nach Warenangebot, Standort und Beratungsintensität erfreut sich der stationäre Handel im klassischen „Geschäft“ nach wie vor einer großen Beliebtheit: Shopping in der „First-World“. Hinzu kommen Kombinationsmodelle von stationärem und Online-Handel sowie klassisches E-Commerce im Internet, wobei weltweit Mobile-Commerce (M-Commerce) im Vormarsch ist.

Das Bundesministerium für Digitalisierung will mit dem Förderprogramm KMU.E-Commerce österreichischen Klein- und Mittelbetrieben (Gewerbebetriebe und Freie Berufe) das große Potenzial an Chancen im Vertrieb und bei der Vermarktung eröffnen, das sich durch die Digitalisierung bietet. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen verbessert und wichtige Wachstums- und Beschäftigungsimpulse für den Wirtschaftsstandort Österreich gesetzt werden.

Gegenstand der Förderung ist die Umsetzung von E-Commerce-Projekten durch Neuinvestitionen sowie damit in Zusammenhang stehenden Leistungen externer Anbieter (z.B.: Programmiertätigkeiten, (Cloud-)Softwarelizenzen, Dienstleistungsgesamtpakete, M-Commerce Optimierung), die in einer Betriebsstätte in Österreich realisiert werden.

Die Förderung beträgt maximal 30 % der in den Förderrichtlinien definierten, förderbaren Kosten. Der maximale Zuschuss beträgt EUR 30.000. Gefördert werden können Projekte mit förderbaren Kosten von mindestens EUR 2.000 bis maximal EUR 100.000 (exklusive UST). Förderansuchen können in der Zeit vom 8.9.2020 bis spätestens zum 15.11.2020 im Wege des aws-Fördermanagers gestellt werden. Es dürfen keine Kosten bzw. Rechnungen vor dem Anerkennungsstichtag, das ist das Datum des Einbringens des Antrages, angefallen oder gelegt worden sein. Alle Details dazu finden Sie in der „KMU.E-Commerce-Förderrichtlinie“. Unsere österreichweiten Berater/innen bei LBG unterstützen Sie gerne in allen damit zusammenhängenden Fragen, der Investitionskalkulation, Finanzierung und steuerlichen und bilanzrechtlichen Fragen sowie insgesamt beim Aufbau Ihres E-Commerce.

Stand: 14. September 2020 | LBG  

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