
Der NPO-Zuschuss wurde für das 4. Quartal 2020 verlängert und soll gemeinnützige Vereine, Freiwillige Feuerwehren, Landesfeuerwehrverbände, Kirchen sowie ausgegliederte Rechtsträger weiterhin unterstützen, trotz der coronabedingten Einnahmenausfälle ihre für uns alle wichtigen statutengemäßen Aufgaben zu erbringen. Die Antragstellung läuft bis 15. Mai 2021. Neu ist für die Beantragung im 4. Quartal 2020, dass gemeinnützige Vereine aus Branchen, die vom Lockdown im November und Dezember 2020 besonders betroffen waren, einen sog. „Lockdown-Zuschuss“ beantragen können. Dies, die insgesamt ausgedehnten maximalen Fördersummen sowie der erneut gewährte Struktursicherungsbeitrag in Höhe von 7% der Einnahmen aus 2019 (unabhängig von angefallenen Kosten) machen den NPO-Zuschuss damit nochmals attraktiver. Vereinsfunktionäre und Verantwortungsträger begünstigter Institutionen sollten daher eine Antragstellung nicht verabsäumen.
Konkrete Empfehlungen aus der Beratung und Unterstützung bei nahezu 1.000 NPO-Zuschuss-Anträgen für das 2. und 3. Quartal 2020 sowie bereits umfassende aktuelle Praxiserfahrungen aus der Antragstellung für das 4. Quartal 2020 geben Ihnen – stellvertretend für unsere Kolleginnen und Kollegen an unseren österreichweit 31 Standorten in 8 Bundesländern – Ing. Michael Hell, LL.B. und Mag. Karl Szimak, beide Steuerberater und Unternehmensberater bei LBG Österreich, in unserem kompakten und kostenlosen 60-minütigen Webinar:
„Verlängerung NPO-Zuschuss für das 4. Quartal 2020 –
Warum sich die Antragstellung jetzt ganz besonders lohnt“
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Ing. Michael Hell, LL.B.
Steuerberater | Unternehmensberater
NPO-Zuschuss-Experte für Vereine
LBG Österreich
- Karl Szimak
Steuerberater | Unternehmensberater
NPO-Zuschuss-Experte für Körperschaften öffentlichen Rechts
LBG Österreich
THEMEN:
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Warum sich die Antragstellung für jede (!) Non-Profit-Organisation lohnt, erstmalig oder erneut
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Mit welchem Zuschuss Sie konkret rechnen können –
Rechenbeispiele aus der Praxis
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Was ist neu gegenüber dem NPO-Zuschuss für das 2. und 3. Quartal
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Wie gemeinnützige Vereine vom neuen Lockdown-Zuschuss profitieren –
Rechenbeispiele aus der Praxis
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Besonderheiten bei der Berechnung des Einnahmenausfalls bei Körperschaften öffentlichen Rechts und die Auswirkungen auf die Zuschusshöhe
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Praxiserfahrungen aus der Beratung und Unterstützung bei rund 1.000 gestellten Anträgen
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Wann und warum sich die Antragstellung durch einen Steuerberater lohnt und warum Ihnen dabei (idR) keine Kosten entstehen
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Konkretes Angebot, wie wir Sie fachkundig, unkompliziert und rasch bei der Antragstellung unterstützen können
SEMINARBEITRAG: Unser LBG-Webinar ist für die obige Zielgruppe kostenlos
TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN:
- PC oder Laptop
- Unterstützte Browser: Chrome, Firefox, Windows Edge / Internet Explorer, Safari
- gute und stabile Internetverbindung
- Lautsprecher bzw. Headset
LBG Österreich ist mit 530 Mitarbeiter/innen an 31 Standorten in acht Bundesländern eines der bedeutendsten Beratungsunternehmen in Österreich. Unternehmen vielfältigster Branchen, Rechtsformen und Unternehmensgrößen – Familienunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmer, Apotheken, Ärzte, Freie Berufe, mittelständische Unternehmensgruppen, private und öffentliche Institutionen, Vereine, Verbände sowie international tätige Unternehmen zählen zu unserem Kundenkreis.
In unseren Webinaren werden grundlegende Aspekte des Themas aufgegriffen – für Vollständigkeit und Richtigkeit in Ihrer individuellen Situation kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. Mit der Teilnahme am Webinar stimmen Sie unseren Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreunhandberufe (AAB 2018) zu. Gerne beraten wir Sie und lösen Ihre individuellen Fragen.