HOME - Startseite







Haben Sie Fragen? Wir rufen gerne zurück!
Haben Sie Fragen? Wir rufen gerne zurück!
Click here for the English version
Click here for the English version

Service
LBG-Seminare
LBG-Publikationen
LBG-online
LBG Unternehmer-Newsletter
LBG-Checklisten

LBG Checklisten
Aufzählungszeichen Blau LBG Steuerspar-Checkliste zum Jahresende 2012, Stand 10.09.2012   
   
Was Sie als Unternehmer, Mitarbeiter in der Lohnverrechnung oder Arbeitnehmer unbedingt
   berücksichtigen sollten. LBG-Empfehlung: Wenden Sie sich noch vor dem 31. Dezember 2012 an ...

                                                                                                                                                        

Aufzählungszeichen Blau Informationen zum Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz
   Das Arbeitszeitgesetz (AZG) gibt für einen Großteil der Arbeitnehmer den gesetzlichen Rahmen für die
   Höchstdauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, sowie die Mindestdauer der innerhalb der
   Tagesarbeitszeit erforderlichen Pausen vor. Zudem legt das Arbeitszeitgesetz gesetzliche Aufzeich-
   nungspflichten fest. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie auf der Homepage der Arbeitsinspektion
   nähere Informationen zur gesetzlichen Arbeitszeit, sowie verschiedene Musterformulare für
   Arbeitsaufzeichnungen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für die genaue Kenntnis der Arbeits-
   zeiten in Ihrer konkreten Branche zusätzlich der jeweils zur Anwendung gelangende Kollektivvertrag
   zu beachten ist. 
                                                                                                                                                       

  Liste begünstigter Spendenempfänger   
    Spenden an bestimmte, vom Bundesministerium für Finanzen definierte Einrichtungen, sind als
    Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben absetzber. Allerdings nur bis zu einer Höhe von 10% des
    Vorjahreseinkommens des Spenders. Wer zum begünstigten Empfängerkreis zählt bzw. an wen Sie
    eine freiwilllige Zuwendung richten können, die trotzdem steuerlich berücksichtigt werden kann,
    erfahren Sie hier... 
                                                                                                                                                      

Suchen Kontakt i-Info Publikationen LBG-online Sitemap